Gibt es ein Entschädigung bei Grundsanierung ?

Moin Moin :o),

ich hätte da mal eine frage.

Wir die Mieter einer Wohnungsbaugesellschaft sollen für ca.10 Wochen aus der Wohnung raus!
Grund ist eine Grundsanierung des Gebäudes. Jetzt kommt´s.:

Die Wohnungsbaugesellschaft will unsere Möbel einlagern lassen, und wir sollen in eine Möblierte Wohnung ziehen!

Ich soll also in einem Fremden Bett schlafen?
Das will ich nicht!
ich würde gerne meine Möbel haben wollen.

Was ist mit Telefonanschluss?
da ich ja einen T.Anschluss habe!

ich wohne nun 12 Jahre hier, und brauche nur 6 min. zur Arbeit!
Von der Umsatzwohnung ca. 30 min.

müssen die mir so was wie eine Entschädigung zahlen?

Wenn ja , gehe ich gleich zu einem Rechtanwalt :o)

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß Robert

Guten Abend,

ganz ehrlich, ich kann so gar nicht helfen, in dieser Richtung bin ich nicht kompetent, tut mir leid.

Habe auch noch nie gehört, dass so etwas gemacht wurde

Ich wünsche viel Erfolg und alles Gute, lG

hallo,

leider kann ich deine fragen nicht beantworten.
wende dich an den mieterbund, die helfen dir weiter.
viele grüße
maria

Hallo Robert,

die genaue Rechtslage bei dem Thema kenne ich nicht.
Ich würde mich bei einem Anwalt informieren (nicht beim Mieterbund, halte deren Auskünfte manchmal fahrlässig Mietern gegenüber). Kostet normal nicht viel.
Dem Vermieter würde ich erstmal ohne Anwalt kontaktieren und die Sorgen freundlich aber bestimmt vortragen.

Ich denke mal Deine Möbel solltest Du schon mitnehmen dürfen wenn Du nachvollziehbare Gründe nennst.
Telefonanschluss wird es dort sicher auch geben oder? Oder alternativ Entschädigung für entstandene Handykosten? Internet?!

FÜr den längeren Arbeitsweg wäre eine Entschädigung denkbar.

Gruß

Hallo Robert67,
alle unvermeidbaren zusätzlichen Kosten, die Dir durch einen vorübergehenden Auszug aus Deiner Wohnung entstehen, hat der Vermieter zu ersetzen. Deinen Telecom- Anschluss kannst Du durch vorübergehende Durchschaltung weiterleiten lassen, saodass Dir keine Anrufe entgehen.

Ich an Deiner Stelle würde wie fogt verfahren:
Mache Dir eine (realistische) Liste der Mehrkosten, die auf Dich zukommen und mache einen Termin mit Deinem Vermieter, um diese Sache in Ruhe besprechen zu können. Man schießt nicht sofort mit Kanonen (Rechtsanwalt) auf Spatzen, schließlich möchtest Du auch nach der Sanierung kein miserables Verhältnis mit Deinem Vermieter haben, oder? Vielleicht kann man sich ja auch einigen, dass nach der Sanierung als Schadensersatz ersatzweise 1-2 Monate die Mietzahlungen ausbleiben dürfen.

Und nun mal aus dem Mietrechtslexikon einen Auszug zum vorübergehenden Umzug:

Wohnungsräumung (vorübergehend):
Wenn es zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten notwendig ist, muß der Mieter seine Wohnung zeitweilig räumen. Er darf seine Räumungsbereitschaft nicht davon abhängig machen, daß ihm Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird. LG Berlin 61. Zivilkammer, Beschluß vom 7. April 1997, Az: 61 S 302/96 Quelle: MM 1997, 280. Gilt insbesondere auch für Keller- und Nebenräume.

Den ganzen Text kannst Du hier mal anklicken. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldun…

Hallo,

der Vermieter muss eine Ersatzwohnung stellen, was er ja auch getan hat.
Der Rest dürfte Verhandlungssache sein.

Entschädigung wird hauptsächlich in Form von Ersatzwohnung geleistet.

Somweit mir bekannt, muss der Vermieter für alle entstehenden Kosten aufkommen. Ich würde beim Mieterverein erfragen, ob es wegen dem längerem Fahrweg eine Pauschale gibt, weil ich in der Beziehung keine Falschauskunft geben möchte.

10 Wochen ist ja auch nicht die welt und eine grundsanierte Wohnung ist ja auch was wert. Es sei denn es geht um eine Modernisierung, deren Kosten auf die Mieter umgelegt werden, welche aber angekündigt werden muss.

Viele Grüße

hm, naja,
diese modernisierungen bieten ja immer viel spielraum für gerichtliche auseinandersetzungen und bescheren anwälten hübsche honorare. und ehe vermieter sich da irgendwelche verzögerungen einhandeln, zahlen sie durchaus auch mal noch einen kleinen bonus. aber ehrlich gesagt weiß ich nicht, was genau sie eigentlich erwarten. die scheinen sich ja doch mühe zu geben. ein telefon- und tv-anschluss ist sicherlich auch in der ersatzwohnung, und der telefonruf lässt sich ja auch umleiten auf eine andere nummer. und ob nun eigenes oder fremdes bett - im urlaub nutzen sie doch wohl auch fremde betten - was ist da schlimmes dran?
das alles wird einen richter wohl nicht so sehr beeindrucken, dass er ihnen einen nennenswerten schadenersatz zugesteht, dessen höhe das eingesetzte anwaltshonorar auch nur erreicht, und ein klares urteil zu ihren gunsten bekommen sie dafür mit sicherheit nicht. heißt: bestenfalls ein müder vergleich, heißt auch: eigene anwaltskosten und hälftige gerichtskosten sind selbst im besten fall durch sie zu tragen. was soll daran sinnvoll sein? ein anwalt würde vielleicht eher zuraten, aber der muss ja auch von was leben…
by the way: andere vermieter sanieren ohne ersatzwohnung mit entsprechend heftigen beeinträchtigungen für die mieter. würde ihnen das mehr gefallen???
viele grüße
gunnar reichel

Hallo Robert,
bei so vielen Fragen und so wenig Einsicht würde ich auch zum Anwalt gehen.
Dir geht es doch gar nicht um die Unannehmlichkeiten die für einige Wochen auftreten, du willst Geld rausschlagen und aus der Situation das Beste für DICH machen.

Es ist def. zumutbar, was dein Vermieter dir da aufbürdet, es ist nicht schön, aber zumutbar. Und um dich mit der Wirklichkeitetwas vertraut zu machen, er kann auch sanieren zimmerweise und du bleibst in deiner Wohnung. Das willst du bestimmt nicht wirklich.

Sie doch einfach in der Veränderung auch die Möglichkeiten, vielleicht läuft dir die Frau deines Lebens auf dem veränderten Arbeitsweg über die Füße… wer weiß?

P.S. Wenn du in den Urlaub fährst, schläfst du auch in fremden Betten.
Viel Erfolg

Hallo Robert67,

meine Meinung ist das Angebot der Wohnungsbaugesellschaft zumutbar. Meines Wissens gab es hierzu mal ein Urteil, dass der Vermieter bei einer Sanierung nicht verpflichtet ist, ersatzweise Wohnraum zur Verfügung zu stellen (würde ich im Internet aber noch mal recherchieren, da ich mir diesbezüglich nicht 100% sicher bin).
Als erstes würde ich mich an deiner Stelle erst einmal mit der Wohnungsbaugesellschaft / dem Vermieter in Verbindung setzen (ein Rechtsanwalt kann immer noch eingschaltet werden) und alle zusätzlich anfallenden Kosten schriftlich darlegen und verhandeln.
Die Telecom hat ebenfalls genügend Berater, die sicherlich auch Informationen darüber geben können, was zwischenzeitlich mit dem Telefonanschluss passieren kann.
Ansonsten möchte ich doch auch noch zu bedenken geben, dass jede Übernachtung in einem Hotel, einer Pension oder auch bei Freunden eine Übernachtung in einem fremden Bett bedeutet…

Mit freundlichen Grüßen

Petra0801

Hallo,

ich nehme an, dass die Grundsanierung fristgerecht angemeldet wurde. Der Vermieter ist verpflichtet, ihnen für die Zeit der Sanierung entsprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ein Recht darauf, iim eigenen Bett schlafen zu können gibt es natürlich nicht. Im Urlaub können sie das auch nicht. Auch auf die eigenen Möbel müssen sie verzichten. Die Kosten für das Aus- und Wiedereinräumen der Möbel sowie Hotelkosten muß der Vermieter tragen. Für die Mehr-Km zur Arbeitsstelle wird es eine Km-Pauschale geben.

Selbstverständlich können sie eine Entschädigung für Kosten verlangen, die ihnen durch die Sanierung entstehen. Lassen sie sich sämtliche Kosten bestätigen und bewahren sie die Rechnungen auf.

Ich denke aber, dass sie vom Vermieter noch ein entsprechendes Schreiben bekommen werden.

Grüße von
Helmut

Hallo,
leider kann ich dir nicht sagen, wie sich das rechtlich darstellt. Ich weiss, dass dir Gesellschaft was machen muss, was sie ja auch tut, ob das ausreicht weiss ich nicht. ich würde mich auf jedenfall direkt von einem Anwalt beraten lassen.
Gruss Daylighter

Hallo Robert, die Frage hat es in sich, weil Sie ja letztendlich einen Vorteil, nämlich die Rückkehr in eine grundsanierte Wohnung, haben. Mein Vorschlag: Bilden Sie mit den anderen betroffenen Mietern eine Interessengemeinschaft (formlos auf einem Blatt Papier mit der Unterschrift aller) und gehen damit zu einem Rechtsanwalt.- Bei Ihnen ist nämlich abzuwägen zwischen den Vor- und Nachteilen, die Sie alle bei der genannten Sanierung haben werden. Die Rechtsanwaltskosten dürften nicht so hoch sein, da Ihre Interessengemeinschaft als 1 Person (also eine juristische Person) vertreten wird und Sie sich die Kosten teilen können.- Die Erfahrung zeigt, daß sich dann letztendlich „die Rechtsvögel“ einigen, meist durch einen Vergleich.- Gruß, Achim

Hallo,
so was habe ich jetzt auch noch nie gehört. Was steht denn explizit im Mietvertrag? Ist da ein Passus drin was passiert, wenn eine Sanierung des Gebäudes fällig wird? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ic h würde an Deiner Stelle zum Mieterschutzbund gehen und fragen, was Du tun sollst. Erst danach dann zum Rechtsanwalt!

MfG7murmeltier