Hallo Community,
mal angenommen, es ist nichts extra vertraglich oder per ABGs geregelt, gibt es dann ein generelles Widerspruchsrecht??
Was ist, wenn dieses Recht NICHT explizit vertragl. aufgeschrieben- und man auch nicht darauf hingewiesen wurde nichts von dem ist irgendwo zu finden!?
Gäbe es Unterschiede bei Werk- oder Dienstverträgen?
Danke für die Antw.! Gruß holli
Hi,
mal angenommen, es ist nichts extra vertraglich oder per ABGs
geregelt, gibt es dann ein generelles Widerspruchsrecht??
Nein.
http://www.123recht.net/Verbreitete-Rechtsirrtuemer-…
Was ist, wenn dieses Recht NICHT explizit vertragl.
aufgeschrieben- und man auch nicht darauf hingewiesen wurde
nichts von dem ist irgendwo zu finden!?
Dann könnte es sein, daß es in diesem Fall kein Rücktrittsrecht gibt. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur in sehr wenigen begrenzten Fällen:
http://rechtsprobleme.at/doks/fernabsatz.html
Gruß
Tina