Hallo Leute, ich baue gerade an meinem Fahrrad. Die Standardbeleuchtung habe ich entfernt. Ich möchte sie gerne durch ansteckbare Lichter ersetzen. Ist das erlaubt? Gibt es ein Gesetz bzgl. der Radbeleuchtung? Vielen Dank.
Hallo,
ich denke dies wäre eine Frage an die Strassenverkehrsordnung. Leider kenn ich mich damit nicht aus, sorry.
Gruss…Heinrich
Hallo Leute,
Gibt es
ein Gesetz bzgl. der Radbeleuchtung? Vielen Dank.
Hallo,
tut mir leid, aber als Innenarchitekt bin ich mit der StVO bzgl. Fahrradbeleuchtung nicht vertraut. Vielleicht solltest du einfach mal in einem Fahrradladen fragen, die sollten das eigentlich wissen.
mfg
Martin Bulling-Heimann
Hallo,
Nur Rennräder unter 11 kg dürfen mit ansteckbare Lichter fahren. Siehe hierzu folgendes:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
Bei Fragen zur Fahrrad-Technik siehe Fahrrad-Workshop-Sprockhövel:
http://www.fahrrad-workshop-sprockhoevel.de/Tipps.htm
Hallo, apfelbaeckchen86,
***
Beleuchtung zumindest um gesehen zu werden.
Mittlerweile reicht das der Polizei
im großen Ganzen gesehen auch aus,
das auf jeden fall was dran ist. Die STVZO käm noch hinzu.
Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung = STVZO.
Da gibt es Steck-Beleuchtung mt STVZO bzw.
aber welche auch ohne Zulassung.
Jedoch als persöhnliches Sicherheitslicht geeignet.
Wenn ich jetzt meine persöhnliche Meinung sage,
dürfte vielleicht die Polizei gar nicht hören!?
Blinklicht bevorzuge ich sogar.
Weil, Blinklicht wenn es richtig Hell leuchtet
ist sogar noch Auffälliger als normales leuchtendes Licht.
Um gesehen zu werden.
Außerdem verbraucht Blinklicht sogar noch weniger Energie
(Batterie / Knopfzelle) hält um so länger
als Normal leuchtendes Licht.
Und Inner-Orts reicht Blinklicht sowieso aus.
Die Straßen-Laternen leuchten schon den Weg.
***
Ansonsten gibt es aber auch richtig Hochwertiges Dynamo-Licht
welches sehr Hell und ohne Probleme Funktioniert.
Wer aber noch viel besser Auskunft geben könnte, speziell im Bezug zur
Radbeleuchtung bzgl. Gesetz wäre unter anderem:
Hier bei unserer:
Liegerad und Ökomobilgruppe Hannover!
***
Bei uns hier in der Liegerad und Ökomobilgruppe Hannover,
Treff beim Räderwerk!
Die können noch viel besser darüber Auskunft geben.
Am aller Besten wäre:
Ingo Kolibay von der Firma:
Velo-Saliko = [email protected]
oder Juliane Neuss = TECH-TALK
ADFC, Tech-Talk, 107747, 28077 Bremen,
Fax: 0421/3462950 E-Mail: [email protected]
Sonst noch wären unter anderem:
Helge Hermann oder Bernd Rodewig (beide direkt)
vom Räderwerk = [email protected]
0511 / 717174
***
Das wären auf jedenfall die waren Experten rund um‘s Rad!
Die wissen es, die können Auskunft geben.
***
Schönen Gruß wünscht:
uwe123ish
Jo, gibt’s. Ist übrigens eins der beklopptesten Gesetze, dies je gegeben hat.
Ansteckbare Lichter sind nur an Rennrädern bis zu nem bestimmten Gewicht (glaube 15 kg) als einzige Beleuchtung erlaubt. An
Rennrädern > 15 kg oder an anderen Fahrrädern (egal ob unter oder über dem Gewicht) nicht.
Wobei das keinen so wirklich interessiert … bei uns in Berlin kannste froh sein, wenn überhaupt Licht am Rad is.
Also nimm ruhig die zum anklipsen aber nimm Sie in ausreichender Helligkeit, dann sollte keiner was sagen
Alex
Hallo Leute, ich baue gerade an meinem Fahrrad. Die
Standardbeleuchtung habe ich entfernt. Ich möchte sie gerne
durch ansteckbare Lichter ersetzen. Ist das erlaubt? Gibt es
ein Gesetz bzgl. der Radbeleuchtung? Vielen Dank.
Hallo,ja es gibt Vorgaben bezüglich der Zulassung der Beleuchtung selber und bzgl. des Fahrradgewichtes. Bitt in Google recherchieren oder einfach die nächste Polizeiwache anrufen und fragen.
Gruß Pukke
Sorry
Leider kann ich dir nicht helfen.
good luck
Hallo!
Ja, gibt es. Ist geregelt im § 67 Stvzo.
Schönes Radeln!
Pjod
Hallo Apfelbaeckchen,
Tut mir leid, von Gesetzen zur Fahrradbeleuchtung have ich keine Ahnung.
Grüße aus Australien
Michael
Hallo! Die ansteckbaren Lichter sind als alleinige Beleuchtung nach StVZO leider nicht zulässig. Ich rate aber auch aus praktischer Sicht davon ab. Gemäß Murphy’s Gesetz sind nämlich die Batterien immer dann leer, wenn man sie am dringensten benötigt.
Die eindeutig beste, leider aber auch teuerste Beleuchtungsart ist ein SON-Nabendynamo mit B&M Senso-Plus. Die Beleuchtung schaltet verblüffend präzise bei Dämmerung bzw. Dunkelheit ein und leuchtet im Stand für ca. drei Minuten weiter. Im „stop and go“ geht die Beleuchtung praktisch nie aus.
Einfach perfekt!
Gruß
Alois
Hallo Radelbastler!
Ich bin mir sehr sicher, dass ansteckbare Leuchten erlaubt sind. Bei uns in der Schule werden die Fahrräder der Kinder immer auf Verkehrssicherheit durch die Polizei überprüft. Da ist es wichtig, DASS ein Licht dran ist, nicht welches.
Grüßle
Clara S.
Es gibt eine Verordnung dazu, die StVZO. Hier ist insbesondere § 67 einschlägig.
Eine Fahrradbeleuchtung muss dynamobetrieben und dauerhaft installiert und betriebsfähig sein. Batteriebetriebene Leuchten sind nur für Rennräder unter 11 kg zulässig. Die Leuchten müssen dann immer mitgeführt werden.
Na klar gibt es in Deutschland dafür Gesetze. Um die Standardbeleuchtung (incl. Dynamo, in welcher Ausführung auch immer ) kommst Du nur herum, wenn Du eine Rennmaschine und die Mitgliedschaft in einem Radrennsportverein nachweisen kannst.