Gibt es ein Grundrecht auf Wohnen?

Hallo,
gibt es ein Grundrecht auf Wohnen? Oder deutlicher gefragt: Hat ein
schwerbehinderter Mensch, der sich wirtschaftlich nicht selbst unter-
halten kann ein Grundrecht auf eine angemessene, geeignete, zumutbare
(auch insbesondere im Hinblick auf seine Behinderungen) und bezahlba-
bare (fürs Amt) Wohnung in seiner Heimatstadt?

Oder ist er bei d. vorherrschenden, sich immer weiter verschärfenden
Wohnungsnot dazu verdammt, entweder auf der Straße zu verrecken oder
eben seine Heimat zu verlassen und in ein fremdes Kuhdorf zu ziehen?

>Auf jeden Fall dürfen freie Menschen in der BRD doch immerhin noch
selber bestimmen, wo sie wohnen und leben möchten. Nur wenn es dort
halt keinen Wohnraum gibt??? Was dann? Und wie sieht es mit d. sozi-
alen Aspekt der Teilhabe und Integration aus?

Danke und Gruß,
Yedi386

Erstens sind Grundrechte etwas, was den Staat in seinem Handeln bindet und Privatleute untereinander nicht tangiert. Und wenn man zweitens aus dem Schutz der Menschenwürde ein Grundrecht auf Wohnung ableiten könnte, dann noch lange keines darauf, da zu wohnen, wo man es sich einbildet…

Einbildung ist auch eine Bildung
Hallo Armin Diedrich,

du bildest Dir also ein, wo Du wohnst…?
Ich gratuliere Dir, Du kommst mit Deiner nichtssagenden, überflüssigen Antwort in meine Top10 Liste der schlechtesten und däm******** Antworten überhaupt! Nicht schlecht für einen Sonntagabend. xD

*Y

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Hallo,

Die Umstände laut beschreibung werden landläufig als barreierefreies Wohnen bezeichnet.Kleine Privatvermieter ( ich sehe da al beispiel eien Eigentümer einer PW oder eines EF - Hauses )

Sind dazu meines Wissens nicht zu verpflichtet. Wovon wollten sie es auch aufbringen, denn das kann locker mal in die zehntausende gehen.

Beim öffentlich geförderten Wohnungsbau kann das schon anders aussehen, aber ich bin kein Rechtsexperte…:frowning:(

Ein Mieterverein oder gar der Mieter - Schutzbund könnten hier ggf. schon sachlich fundierte Hinweise geben.

mfg

Ennlo

Hallo,

Hallo,
gibt es ein Grundrecht auf Wohnen? Oder deutlicher gefragt:
Hat ein
schwerbehinderter Mensch, der sich wirtschaftlich nicht selbst
unter-
halten kann ein Grundrecht auf eine angemessene, geeignete,
zumutbare
(auch insbesondere im Hinblick auf seine Behinderungen) und
bezahlba-
bare (fürs Amt) Wohnung in seiner Heimatstadt?

In den meisten Städten, gibt es Wohnungen die von der Stadtverwaltung für solche Fälle zur Verfügung gestellt werden.
Sie sollten dort einmal nachfragen.

Oder ist er bei d. vorherrschenden, sich immer weiter
verschärfenden
Wohnungsnot dazu verdammt, entweder auf der Straße zu
verrecken oder
eben seine Heimat zu verlassen und in ein fremdes Kuhdorf zu
ziehen?

Warum sollte man, siehe oben!

>Auf jeden Fall dürfen freie Menschen in der BRD doch immerhin
noch
selber bestimmen, wo sie wohnen und leben möchten. Nur wenn es
dort
halt keinen Wohnraum gibt??? Was dann? Und wie sieht es mit d.
sozi-
alen Aspekt der Teilhabe und Integration aus?

siehe oben

Danke und Gruß,
Yedi386

Gruß Merger

NEIN,ein Grundrecht auf Wohnen(Wohnung) gibt es nicht.Gleichwohl sind aber die Artikel

Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG)
körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG)
Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 2 GG)

des Grundgesetzes bindend für die öffentliche Verwaltung.
Daher haben die Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür zu sorgen,daß niemand ohne Wohnung darsteht.
Für allein stehende Personen kann dabei aber auch die Unterbringung in einem Heim erfolgen,wenn die Person besondere Wohnungsausstattungen (Barrierefreiheit) benötigt.
Außerdem ist auch die Zuweisung einer Wohnung in einem anderen Stadtteil der Kommune zulässig,wenn sie dort über entsprechenden Wohnraum verfügt.
Nicht zulässig dagegen ist das abschieben in eine andere Kommune.

Deine entwürdigende Antwort
hat in diesem Forum nichts zu suchen.

Ich wünsche dir, dass du niemals in eine vergleichbare Situation gelangst. Oder vielleicht doch, damit du verstehen lernst, wie es ist mit solch einem Handicap zu leben.

Gruß, Noi

3 Like

Hallo,

ein Grundrecht gibt es direkt nicht, daß wäre auch aus den von Armin Dietrich angeführten und (zu Unrecht) kritisierten Gründen nicht hilfreich.
Es gibt aber für behinderte Menschen spezielle Rechte auf Unterstützung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, die auch angemessenen Wohnraum umfassen, nämlich zB § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__55.html

Als Ansprechpartner für derartige spezielle Hilfen gibt es bundesweit die Reha-Servicestellen gem. § 22 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__22.html

&Tschüß
Wolfgang

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