Gibt es ein Gutachten welches dementiert

Es gibt keinen „Depperltest“ und schon gar keinen, der grundsätzlich verpflichtet ist!

Grundsätzlich ist eine solche Diagnose jemandes Privatsache. Man ist ja auch per se nicht verpflichtet, überhaupt zum Arzt zu gehen.

Anders ist es dann, wenn eine schon erfolgte Diagnose irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht. Das können rechtlichen Konsequenzen sein oder eine falsche (oder unterlassene) Behandlung.

Was jetzt den Lappen angeht: Hier wird natürlich nicht helfen, wenn irgendein niedergelassener Psychologe / Psychiater irgendeine Bescheinigung ausstellt. Zumal es hier auch um Drogen geht und eine solche Bescheinigung da eh erstmal nichts nützt.

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Nachfrage
Hallo,

ich habe eine wirklich interessierte Nachfrage:

Die paranoide Schizophrenie gehört zu den heftigen
psychiatrischen Störungsbildern, sie gilt bis heute als
unheilbar.

Aus familiärer Betroffenheit habe ich mich ziemlich ausführlich mit der Thematik beschäftigt und wusste bislang nicht, dass die paranoide Schizophrenie da so einen Sonderstatus einnimmt. Ich dachte, das sei lediglich eine Beschreibung, welche Symptome im Vordergrund stehen. Gilt da die 1/3 Regel nicht?

Viele Grüße

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Hallo,

Ich hab den Fehler gemacht die Frage öffentlich anstatt an
einen Experten zu stellen!

Aus deiner realen schlechten Erfahrung mit einem Experten heraus solltest du froh sein, wenn im Forum öffentlich diskutiert und hinterfragt werden kann. Sowohl Forum als auch Expertenseite sollen und können hier lediglich eine Hilfestellung sein, in welche Richtung man weitergehen kann. Wenn die Diskussion im Forum etwas einseitig ausfällt, dann mag es durchaus daran liegen, dass du in deinen Beiträgen auch Punkte anführst, die „gegen“ dich sprechen. Diese ehrlichen Auskünfte von dir werden dir aber von allen positiv (im Sinne ihrer Ratschläge) angerechnet. Meine Meinung.

Du sprichst übrigens einen bedeutsamen Punkt an: Die Möglichkeit, Fragen zu Medizin, Recht, Elektronik, Psychologie usw. an einzelne Experten (selbsternannte!) undiskutierbar und nicht überprüfbar stellen zu können. Ich halte dies für sehr bedenklich und riskant für Anfragende in diesem Forum. Man sollte dies ändern. PN aufgrund von Forenbeiträgen sind nach meinen Befinden noch denkbar, aber die Anfragemöglichkeit (Unbedarfter) selbst sollte unterbunden werden.

Die „Selbst-Befreiung der Forumsbetreiber“ würde im Falle eines drastischen Ereignisses (z.B. Selbstmord eines Jugendlichen aufgrund eines Expertenratschlags) trotz aller formalen „Absicherungen“ wohl rechtlich nicht überstehen. Es ist eine besondere Forumsvariante, die ausdrücklich das Expertenverfahren vorschlägt. Vielleicht überdenken Verantwortliche und Experten dieses Thema einmal. Selbstverständlich auch unabhängig von rechtlichen Aspekten.

cumc

Grundsätzlich ist eine solche Diagnose jemandes Privatsache.
Man ist ja auch per se nicht verpflichtet, überhaupt zum Arzt
zu gehen.

Das ist wohl etwas blauäugig.
Der Arzt, den ich z.B. zur Versorgung einer Schnittwunde aufsuche, könnte mich während des Wartens auf die Lokalanästhesie und während des Nähens in ein Gespräch verwickeln, bei dem es zu einem Mißverständnis kommt. Der Arzt rechnet dann bei der Kasse eine psychiatrische Sitzung ab und meldet seine Diagnose „gewalttätige Verhaltensstörung“ an Kasse und Amt, vielleicht noch ohne mir davon Mitteilung zu machen. Das hängt mir dann ewig nach, auch ohne daß jemals ein Mensch einen Tatvorwurf oder auch nur eine Befürchtung geäußert hätte. Gegen einen konkreten Tatvorwurf kann man sich z.B. wehren, indem man ein Alibi glaubhaft macht. Aber ich stelle mir vor, daß es nicht ganz einfach sein würde, zu beweisen, daß man nicht nur jetzt keine solche Verhaltensstörung hat, sondern auch in Zukunft nicht.

Mir hängt selber so eine Geschichte nach, wenn auch nicht so gravierend. Ich gelte als suchtkrank. Barbiturate. Vor drei Jahren hat man mir einmal welche verschrieben. Vier dieser Tabletten habe ich eingenommen, die restlichen 16 liegen noch rum. Ich werde immer wieder auf dieses Suchtproblem angesprochen. Ich erzähle dann das gleiche, und man läßt es wohl darauf beruhen. Ich wünschte mir eine Instanz, an die ich mich wenden kann, um z.B. durch eine amtliche Blutuntersuchung die Diagnose des chronischen Mißbrauchs verbindlich löschen zu lassen, bevor ich noch zur MPU geschickt werde und durchfalle, weil ich bei Prüfungen traditionell immer durchfalle.

Gruß

Hans Ode

Kann gut sein, dass du mit deiner Annahme, es könnte eine Falschdiagnose stattgefunden haben, richtig liegst.

So besser?

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Dann schreib doch beim nächsten Mal leserfreundlicher und nicht ohne Punkt und Komma in einem Rutsch durch.

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Das ist wohl etwas blauäugig.
Der Arzt, den ich z.B. zur Versorgung einer Schnittwunde
aufsuche, könnte mich während des Wartens auf die
Lokalanästhesie und während des Nähens in ein Gespräch
verwickeln, bei dem es zu einem Mißverständnis kommt. Der Arzt
rechnet dann bei der Kasse eine psychiatrische Sitzung ab und
meldet seine Diagnose „gewalttätige Verhaltensstörung“ an
Kasse und Amt, vielleicht noch ohne mir davon Mitteilung zu
machen.

So würde das aber nie funktionieren können! U.a. weil der Arzt, in dem Fall im Zweifel ein Chirurg, gar nicht in der Lage wäre, eine solche Diagnose zu treffen. Eine solche würde auch selbst von einem, der es fachlich könnte, on the fly gestellt, von anderen Annahmen, die dem „Beispiel“ zu Grund liegen, nicht die Rede.

Mir hängt selber so eine Geschichte nach, wenn auch nicht so
gravierend. Ich gelte als suchtkrank.

Wer behauptet, dass du suchtkrank seist und in welcher Form hängt dir das nach?

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Die paranoide Schizophrenie gehört zu den heftigen
psychiatrischen Störungsbildern, sie gilt bis heute als
unheilbar.

Aus familiärer Betroffenheit habe ich mich ziemlich
ausführlich mit der Thematik beschäftigt und wusste bislang
nicht, dass die paranoide Schizophrenie da so einen
Sonderstatus einnimmt. Ich dachte, das sei lediglich eine Beschreibung, welche Symptome im Vordergrund stehen. Gilt da die 1/3 Regel nicht?

Ich habe nicht behauptet, dass die paranoide Schizophrenie da „so einen Sonderstatus“ einnimmt. Meine - bewusst umgangssprachlich gewählte - Umschreibung von heftig bezog sich nicht auf die Verläufe einer Schizophrenie im Speziellen und damit auch nicht auf die Drittelregel, die im Übrigen nach aktuellem Stand auch nicht von einem Drittel folgenlosem Verlauf ausgeht. Gemeint mit heftig war die Abgrenzung von psychiatrischen Diagnosen, die „schwerer“ sind (was die Auswirkungen auf die Betroffenen angeht, was Heilbarkeit angeht, was Therapierbarkeit angeht, was Stigmatisierung angeht, etc.) und solche, die „leichter“ sind.

So würde das aber nie funktionieren können! U.a. weil der
Arzt, in dem Fall im Zweifel ein Chirurg, gar nicht in der
Lage wäre, eine solche Diagnose zu treffen. Eine solche würde
auch selbst von einem, der es fachlich könnte, on the fly
gestellt, von anderen Annahmen, die dem „Beispiel“ zu Grund
liegen, nicht die Rede.

Wahrscheinlich hast Du ein „nicht“ vergessen.

Ich kenne mich da ja nicht wirklich aus, aber eine Schnittwunde zu nähen sollte für einen Hausarzt durchaus möglich sein, und daß man als Internist ganz leicht Psychiatrie abrechnen kann, weiß ich aus eigener Anschauung.

Wer behauptet, dass du suchtkrank seist und in welcher Form
hängt dir das nach?

Das sagte ich bereits. Es hat sich herumgesprochen. Es wird immer wieder vom Arzt erwähnt, wenn er in den Computer schaut, und ich muß dazu was sagen. Mehr ist es vordergründig nicht, aber ich werde, ich sagte es bereits, das nicht los und befürchte wie gesagt, daß diese Diagnose irgendwann weitere Auswirkungen zeitigen könnte.
Ich wäre wie gesagt dankbar für eine Möglichkeit, amtlich wegen erwiesener Unschuld freigesprochen zu werden und halte das für diagnostisch machbar. Es waren nur vier Tabletten über ein paar Wochen verteilt, ärztlich verschrieben und zwar vor drei Jahren, die 16 restlichen könnte ich als Beweismittel vorlegen.

So würde das aber nie funktionieren können! U.a. weil der
Arzt, in dem Fall im Zweifel ein Chirurg, gar nicht in der
Lage wäre, eine solche Diagnose zu treffen. Eine solche würde
auch selbst von einem, der es fachlich könnte, on the fly
gestellt, von anderen Annahmen, die dem „Beispiel“ zu Grund
liegen, nicht die Rede.

Wahrscheinlich hast Du ein „nicht“ vergessen.

Jepp.

Ich kenne mich da ja nicht wirklich aus, aber eine
Schnittwunde zu nähen sollte für einen Hausarzt durchaus
möglich sein, und daß man als Internist ganz leicht
Psychiatrie abrechnen kann, weiß ich aus eigener Anschauung.

Was heißt „Psychiatrie“ abrechnen?

Wer behauptet, dass du suchtkrank seist und in welcher Form
hängt dir das nach?

Das sagte ich bereits. Es hat sich herumgesprochen.

Was heißt, es hat sich herumgesprochen? Wenn dir das „nachhängt“, dann wechsele den Arzt. Ganz einfach. Inwieweit der Arzt A dann Infos von Arzt B bekommt und in welchem Umfang, entscheidest du als Patient.

Ich wäre wie gesagt dankbar für eine Möglichkeit, amtlich
wegen erwiesener Unschuld freigesprochen zu werden und halte
das für diagnostisch machbar. Es waren nur vier Tabletten über
ein paar Wochen verteilt, ärztlich verschrieben und zwar vor
drei Jahren, die 16 restlichen könnte ich als Beweismittel
vorlegen.

Irgendetwas liest sich daran recht merkwürdig. Wegen 4 verschriebener BTM von einer Suchtproblematik zu sprechen und das obendrein noch ewig später - entweder hat der Arzt einen an der Waffel oder du :wink:

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Was heißt „Psychiatrie“ abrechnen?

Ich müßte die Rechnung aus dem Archiv kramen oder sie liegt noch in der Steuerkanzlei. Also weiß ich den genauen Wortlaut nicht mehr. Es kam jedenfalls das Wort „psychiatrisch“ vor, vielleicht „psychiatrisches Beratungsgespräch“ oder „psychiatrisches Therapiegespräch“, so ähnlich. Das fiel mir auf, weil ich der Meinung war, lediglich einen Allgemeinmediziner konsultiert zu haben. Dieser Rechnungsposten hat knapp hundert Euro gekostet, wenn ich mich recht entsinne.

der Arzt A dann Infos von Arzt B bekommt und in welchem
Umfang, entscheidest du als Patient.

Nun, da heißt es also erstmal standhaft Nein zu sagen.

Irgendetwas liest sich daran recht merkwürdig. Wegen 4
verschriebener BTM von einer Suchtproblematik zu sprechen und
das obendrein noch ewig später - entweder hat der Arzt einen
an der Waffel oder du :wink:

Also wahrscheinlich ich, denn in den letzten anderthalb Jahren waren es vier Ärzte, die mich gezielt darauf angesprochen haben.
Wie gesagt, solange es genügt, wenn ich jedesmal versichere, daß da nichts ist, geht es ja noch. Aber es läuft da eine Informationsweitergabe, bei welcher der Patient gar nichts entscheidet, vielleicht unachtsam auf diesen Entscheidungsvorbehalt verzichtet hat?