Gibt es ein Muss für einen Betriebsrat?

Hallo liebe www-ler,
würde mich freuen, wenn mir jemand eine Antwort weiß, vielen Dank
schon jetzt im Voraus!

Also angenommen Person A arbeitet in einem Altenheim mit ca. 30
Mitarbeitern (über 18, min. 6 Monate im Betrieb), ich weiß, daß bei
dieser Menge es möglich ist, einen Betriebsrat zu wählen, aber ist es
ein Muß!!!
Gibt es irgendein Gesetz/Regel, daß ein Betrieb bei einer gewissen
Größe oder irgendeiner anderen Sachlage einen Betriebsrat wählen
muß!?
Im bezeichneten Fall, hatte die Belegschaft schon Unterschriften
gesammelt, um die Wahl eines Betriebsrates anzuregen, woraufhin die
Heimleitung jeden Unterzeichner der Liste zu sich bat und ihm mit
fristloser Kündigung drohte, sollte dieser seine Unterschrift nicht
zurückziehen! Was meines Erachtens Mafiamethoden sind und sicher
verboten!

Vielen lieben Dank
LG
Misa

Hallo.

ist es ein Muß!!!
Gibt es irgendein Gesetz/Regel, daß ein Betrieb bei einer
gewissen Größe oder irgendeiner anderen Sachlage einen Betriebsrat
wählen muß!?

Nein. Ab 5 Beschäftigten besteht die Möglichkeit dazu; einen Zwang gibt es nicht.

woraufhin die Heimleitung jeden Unterzeichner der Liste zu sich bat
und ihm mit fristloser Kündigung drohte, sollte dieser seine
Unterschrift nicht zurückziehen!

Wenn dieser Sachverhalt bewiesen werden kann, liegt nicht nur „verbotenes Verhalten“, sondern eine Straftat vor.

Empfehlung : Mit der zuständigen Gewerkschaft die Einsetzung eines Wahlvorstandes betreiben, um die Wahl einzuleiten. Es ist taktisch unklug, eine solche Unterschriftenliste zu erstellen - weder ist diese erforderlich, noch (wie man an der Reaktion der Heimleitung sieht) bewirkt man damit etwas Positives.

Gruß Eillicht zu Vensre

Moin!

Niemand muß einen BR gründen. Aber in diesem Fall wäre es vielleicht ratsam, bei den Ideen der GF!

Wie schon mein Vorschreiber sagte, geht zur Gewerkschaft, lasst Euch beraten.

Gruß
Carmen

Hallo,

nein, einen Zwang gibt es nicht.

Es genügt aber, wenn ein MA in der Gewerkschaft ist und diese dann den BR fordert.

Damit ist das übliche Vorgehen:

ein oder mehrere MA treten der Gewerkschaft bei. Diese geht in den Betrieb und fordert einen BR mit Hinweis auf vorhandene Mitglieder. Fordert die Geschäftsleitung Beweise, so wird die Gewerkschaft diese Beweise (Mitgliederliste / Beitrittserklärungen) dem Arbeitsgericht vorlegen und das Arbeitsgericht wird das Vorhandensein von Gewerkschaftsmitgliedern im Betrib bestätigen. Damit ist der Weg frei, dass die Gewerkschaft aktiv wird.
Bei der ganzen Angelegenheit wird die GL nicht erfahren, welche MA zur Gewerkschaft gehören.
Der erste Weg sollte also zur Gewerkschaft führen. Dort kann man sich dann auch beraten lassen, inwiefern ein Vorgehen wegen der Drohungen sinnvoll ist.

Gruß, Niels