Gibt es ein Recht auf gutes Arbeitsgerät?

Darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter sein Arbeitsgerät wegnehmen, dass er über Jahre hinweg in einem einwandfreien Zustand gehalten hat, und ihm dafür ein schlechteres und dazu total verwahrlostes geben?

In diesem Fall ist das Arbeitsgerät ein Lkw. Der Fahrer verbringt einen Großteil seiner Arbeitszeit im Führerhaus, dass er stehts sauber gehalten und mehr oder weniger wohnlich eingerichtet hat. Auch technisch wurde der Lkw vom Fahrer immer in einem top Zustand gehalten. Jedoch wird ihm dieser weggenommen und quasi durch ein Baustellenfahrzeug ersetzt, dreckig, verbeult, zerkratzt und technisch komplett runtergeritten.

Gibt es in einem solchen Fall die Möglichkeit sich gegen die Willkür des Arbeitgeber zu wehren??

Hallo,

dazu müsste man noch etwas mehr wissen:

Ist es üblich, dass „Stammfahrer“ gleichbleibend „ihre“ LKW haben?

Wurde der saubere LKW abgeschafft, oder wurde er einem anderen Fahrer überlasen?

Ein Recht auf den gleichen LKW hat man generell nicht, es sei denn, es wurde vertraglich irgendwas geregelt.

Einige Speditionen schätzen es, wenn Stammfahrer einen „eigenen“ LKW haben und pflegen - das artet dann aber manchmal auch in der Form aus, dass es zu Kleinkriegen kommt, wenn in Urlaubszeiten der LKW durch „falsche“ Leute besetzt wird - zum Beispiel Raucher in einem strikten Nichtraucherfahrzeug.
Und dann gibt es auch Stammfahrer, die ihre Fahrzeuge durch Lichtanlagten, Kuhhörner, Signalanlagen und sonstigen Scheissdreck zu wahren Monstertrucks aufmotzen , so daß es manchmal nur peinlich wirkt…

Bei größeren Fuhrparks ist es öfter so, dass bewusst keine Stammfahrer auf gleichen Fahrzeugen eingesetzt werden - es gibt einen Fuhrparkleiter, der für einen ungefähr gleichen technischen Stand sorgt, und damit entfällt dann vor Allem auch die übliche „Hackordnung“, die immer dann in Kraft tritt, wenn ein vermeintlich schlechterer Fahrer ein neueres Fahrzeug anvertraut bekommt.

Gruss
Hummel

Nein, Vertraglich wurde in diese Richtung nichts festgehalten.

Jedoch ist es in der Tat so, dass Stammfahrer ihre „eigenen“ Lkw haben.

Das Recht sie aufmotzen zu können hat i.d.R kein Stammfahrer. Das sind dann Unternehmer, aber deren Lkw kann ihnen auch nicht weggenommen werden, da sie ihr persönlicher Eigentum sind.
Sry, aber das Raucherargument kann beim besten Willen so nicht stehengelassen werden. Dazu fällt mir nur ein recht abstraktes Beispiel ein, aber ich versuche es trotzdem mal:
Angenommen ein Mieter überlässt seine komplett von ihm selbst möbilerte Wohnung kurzeitig einem anderen Mieter (alles nach Absprache mit dem Vermieter). Es handelt sich hier um eine Nichtraucherwohnung, obwohl der Vermieter das nicht verlangt. Dann darf der Kurzzeitmieter doch auch nicht in der Wohnung rauchen, da er ja damit das Eigentum des „richtigen“ Mieters zertört?!

Auch die „Hackordnungsproblematik“ trifft in diesem Fall nicht zu, denn alle Fahrer bekommen i.d.R nach spätestens 5 Jahren einen neuen Lkw. Nur schaffen es manche ihren Lkw in diesem Zeitraum komplett zu vergewaltigen, sodass keine einzige Stelle noch dem Originalzustand entspricht. Durch fehlende Eigeninitiative. Das ist traurig.

Aber langsam lichtet sich der Nebel, so dass zu erkennen ist, dass in diesem Fall der Neid einiger, gemischt mit der Abneigung anderer zu bestimmten ethnischen Gruppen, ein dritter ausbaden muss.

Danke für die Antwort
Gruß GRunner :smile:

OT
Hallo

Angenommen ein Mieter überlässt seine komplett von ihm selbst möbilerte Wohnung kurzeitig einem anderen Mieter (alles nach Absprache mit dem Vermieter). Es handelt sich hier um eine Nichtraucherwohnung, obwohl der Vermieter das nicht verlangt. Dann darf der Kurzzeitmieter doch auch nicht in der Wohnung rauchen, da er ja damit das Eigentum des „richtigen“ Mieters zertört?!

Was willst du damit sagen?
Und warum hat denn der Nichtraucher-Mieter seine Wohnung einem anderen Mieter überlassen, wenn dieser andere Mieter raucht? Wenn er das tut, dann muss er natürlich damit leben, dass die Bude nachher jahrelang wie eine Raucher-Bude riecht.

Bei den LKWs ist das aber doch so, dass die Fahrer ihre LKWs nicht freiwillig anderen Fahrern zur Verfügung stellen. Wenn sie die Wahl hätten, dann würden sie sie bestimmt lieber so lange auf dem Parkplatz stehen lassen.

Viele Grüße

Hallo,

solange das Gerät sicherheitstechnisch in schuss ist und keine Gefahr für den Arbeitnehmer von ihm ausgeht hat er das zu verwenden, was der Arbeitgeber ihm stellt.
Sonderregeln müssen im schriftlich vereinbart werden.

hth

Hallo,

Abneigung anderer zu bestimmten ethnischen Gruppen,

sollte man da etwas von Diskriminierung rauslesen können, ist das natürlich etwas anderes - das muß man aber auch erst mal beweisen.

Cu Rene

Ja, soetwas zu beweisen ist nahezu unmöglich, und kann im schlimmsten Fall auch nach hinten losgehen.
Mal schauen was die Zeit bringt. Vllt, wenn auch unwahrscheinlich, besinnt sich der eine oder andere auf seine Menschlichkeit.
Nochmals danke und Grüße