Wir sind Eigentümer einer EG-Wohnung und leiden seit Jahren unter dem lauten Waschmaschinen- und Trocknerlärm, der aus dem unter uns befindlichen gemeinschaftlichen Waschraum zu uns heraufdrönt. Nun soll der alte marode Waschkeller (das 6-Parteien-Haus stammt aus den 50/60-er Jahren) komplett saniert werden. In der letzten Eigentümerversammlung haben wir darum gebeten, dass im Zuge dieser Sanierung eine Schalldämmung an der Decke angebracht wird. Laut vorliegendem Angebot soll dieser zusätzliche Posten ca. 500,- EUR kosten. Die Hausverwaltung hat uns im Vorfeld bereits zu verstehen gegeben, dass die Eigentümergemeinschaft dafür nicht aufkommen will. Haben wir da in puncto WEG-Recht eine Handhabe?
Hallo,
nein, haben Sie leider nicht. Auf jeden Fall, sollten Sie aber versuchen, die Benutzungszeiten einzuschränken. Z.B. nicht mehr nach 20 Uhr benutzen. Aber auch hierfür brauchen Sie die Mehrheit der Eigentümer.
Hallo,
es stellt sich die Frage ob der Lärm aus der Waschküche schon immer da war oder erst seit neuem.
Wenn erst neuerdings, kann man sicherlich über den Hauseigentümervertrag etwas nachlesen und erreichen.
Was die rechtliche Seite angegeht ist wohl ein Rechtsanwalt der bessere Ansprechpartner.
Was den Schallschutz angeht ist eine Schallschutzdecke
nicht unbedingt die richtige Lösung. In den 50 er Jahren hat man viel Beton verbaut und dieser übertrgt via Körperschall sehr gut auch über die Wände.
Sollten die Geräusche von den Motoren der Waschgeräte stammen, ist es sinnvoll die Maschinen auf eine Moosgummimatte zu stellen. Auf der Mossgummimatte muss dan jedoch wieder ein fester Körper
(Blechplatte, MFS oder ähnlich)
Ein Teppich auf dem Boden Ihrer Wohnung würde auch den
Körperschall der Betondecke zusätzlich minimieren.
Außerdem sollten die Versorgungsdurchbrüche in Augenschein genommen werden. Von der Kellerseite
bliebe nur eine ausreichend starke Mineralwollmatte
als Schallschutzlösung, denn leider sind die Kellerdecken in der Regel ohnhin schon niedrig.
Ausserdem macht die hohe Luftfeuchte in Waschräumen Probleme. Also alles im allen nicht so ganz einfach mit dem Schall aber machbar.
Hallo Bajuda,
woher weiß denn die Verwaltung, dass die anderen Eigentümer die Mehrkosten ablehnen? Ich kenne das so, dass solche Themen in der Eigentümerversammlung besprochen und abgestimmt werden - entweder in der nächsten regulären oder wenn es dringend ist in einer extra Versammlung. Bei nur 6 Wohnungen könnte man die Nachbarn (bzw. externen Eigentümer) natürlich auch einzeln ansprechen und dabei noch mal für das Vorhaben werben. Die Mehrkosten sind ja nicht so furchtbar hoch, und das Anliegen ist verständlich und nachvollziehbar. Schwierig ist es allerdings dann, wenn es innerhalb der Gemeinschaft tiefe „Gräben“ zwischen den Eigentümern gibt - oder wenn externe Eigentümer die Wohnungen vermieten und kein Interesse am Haus haben.
Eine WEG-Versammlung pro Jahr ist für die Verwaltung Pflicht, aber bei Bedarf können auch mehr durchgeführt werden Soweit ich weiß, braucht es 1/4 der Eigentümer, um eine Extra-Sitzung zu fordern. Je nach Verwaltervertrag kann eine zweite Sitzung im Jahr allerdings auch mehrere hundert Euro Mehrkosten bedeuten. Im Verwaltervertrag steht wahrscheinlich auch, was die Verwaltung alleine entscheiden darf (z.B. Kleinreparaturen) und ab wann die Gemeinschaft gefragt werden muss. Aber da kenne ich mich nicht so gut aus, weil wir uns selbst verwalten… Es gibt auch noch die Möglichkeit, einen Beschluss schriftlich im Umlaufverfahren herbeizuführen, aber dabei gilt eine Sonderregelung: es reicht keine Mehrheit, sondern alle müssen zustimmen.
Hallo Bajuda,
im Nachhinein kamen mir noch zwei Gedanken:
- Man könnte die Nachbarn/anderen Eigentümer einladen und ihnen mal vorführen, wie sich eine laufende Waschmaschmaschine im Schleudergang so anhört, vielleicht haben sie dann ein Einsehen - besonders schön ist es ja, wenn jemand wegen eines billigeren Tarifs seine Maschine immer auf nachts programmiert…
- Man könnte von der Hausgemeinschaft/Verwaltung verlangen, dass die Hausordnung geändert wird, wenn keine Schalldämmung erfolgt: Waschmaschinen und Trockner dürfen beispielsweise nur noch werktags von 8-13 und 15-20Uhr laufen…
Ansonsten stehen natürlich im WEG-Gesetz keine Dezibel-Zahlen und auch wann eine Vibration empfindlich stört, wird nicht von jedem gleich empfunden. Mit Schallmessungen, Gutachtern, Rechtsanwälten sind immer gleich immense Kosten verbunden. Da würde ich im Notfall eher an einem Kompromiss basteln und mich z.B. an den Mehrkosten stärker beteiligen (soweit ich weiß, sind nach dem geänderten WEG-Recht variable Kostenverteilschlüssel möglich).
Hallo Birke16,
herzlichen Dank für Ihre Tipps. Einladungen (sogar mit Kaffee!) habe ich schon mehrfach ausgesprochen, aber keiner nimmt sie an. Es scheint mir plausibel, dass keiner in Verlegenheit kommen und zugeben möchte, dass es tatsächlich sehr laut ist - besonders wenn es sich um die eigene Maschine/Trockner handelt. In der gestrigen Eigentümerversammlung wurde eine Dämmung abgelehnt mit dem Hinweis, dass wir beim Kauf der Wohnung ja gewusst hätten, dass sich der Waschraum unter unserem Wohnraum befindet. Hätten wir vorher gewusst, dass der Lärm für uns so eine Einschränkung der Lebensqualität bedeutet, hätten wir die Finger vom Kauf der Wohnung gelassen. Eine Beschränkung der Betriebszeiten würde in der Praxis kaum funktionieren, denke ich, denn dann müsste ja jeder nachrechnen, wann er seine Maschine starten darf bzw. die Programme mittendrin unterbrechen und diesen Aufwand wird keiner seinen Nachbarn zuliebe betreiben. Mit Gutachtern und Rechtanwälten haben wir in anderer Sache schon unsere (bitteren) Erfahrungen machen dürfen - vor allem in finanzieller Hinsicht. Vermutlich ist es tatsächlich am ratsamsten den Eigentümern anzubieten, dass wir uns mit einem größeren Anteil an den Dämmkosten beteiligen würden.
Mal sehen, wie und ob sich dieses Problem lösen lässt. Danke jedenfalls nochmal!
Viele Grüße,
Bajuda
Hallo Bajuda,
im Nachhinein kamen mir noch zwei Gedanken:
- Man könnte die Nachbarn/anderen Eigentümer einladen und
ihnen mal vorführen, wie sich eine laufende Waschmaschmaschine
im Schleudergang so anhört, vielleicht haben sie dann ein
Einsehen - besonders schön ist es ja, wenn jemand wegen eines
billigeren Tarifs seine Maschine immer auf nachts
programmiert…- Man könnte von der Hausgemeinschaft/Verwaltung verlangen,
dass die Hausordnung geändert wird, wenn keine Schalldämmung
erfolgt: Waschmaschinen und Trockner dürfen beispielsweise nur
noch werktags von 8-13 und 15-20Uhr laufen…
Ansonsten stehen natürlich im WEG-Gesetz keine Dezibel-Zahlen
und auch wann eine Vibration empfindlich stört, wird nicht von
jedem gleich empfunden. Mit Schallmessungen, Gutachtern,
Rechtsanwälten sind immer gleich immense Kosten verbunden. Da
würde ich im Notfall eher an einem Kompromiss basteln und mich
z.B. an den Mehrkosten stärker beteiligen (soweit ich weiß,
sind nach dem geänderten WEG-Recht variable
Kostenverteilschlüssel möglich).
Hallo,
ich würde argumentieren, dass das als Wertsteigerung des Hauses zu sehen ist.
Eine rechtliche Handhabe sehe ich nicht, weil … gegen wen willst Du klagen? Bei einem Zustand der sehr alt und wohl sinerzeit durch das Einhalten der Regeln entstanden ist …