Gibt es ein 'Recht auf Service'?

Hallo,

Mich würde mal folgende Frage interessieren, ob es sowas wie ein „Recht auf Service“ gibt, oder anders herum, die Pflicht auf Service seitens des Herstellers?
Ich hab mir gerade das Produkthafungs-Gesetz angesehen… Danach ist der Hersteller zwar zu Schadensersatz verpflichtet, gibt es aber auch sowas, dass er für ein PRodukt einen Kunden-Service anbieten muss?

Angenommen ich gieße aus Plastik irgendwelche Bürsten, die sehr erklärungsbedürftig sind, liefere aber keine Bedienungsanleitung mit aus.

Muss ich dazu (Service-)Anfragen beantworten ?
Das Produkt ist damit ja nicht fehlerhaft (das wird in dem Gesetz immer angesprochen) Es läßt sich nur nicht wie vom Käufer erwarteten Sinne einsetzen.
Hat das Produkt damit irgendwelche „Mängel“? Hat das wieder was mit dem Vertragsrecht zu tun, dass dann aufgrend dessen zumindest vom Verkaufsvertrag zurücktreten kann?

Was wäre wenn das Produkt super erklärt ist, aber der Anwender einfach zu „dumm“. Bin ich dann auch verpflichtet ihn zu beraten?

(Mich interessiert bei der Geschichte mehr die Position des Unternehmens, was deren Pflichten sind…)

Falls mir da jemand jemand ein paar Hinweise / Tips geben könnte wäre ich sehr dankbar!!
Viele Grüße
Thomas

Hallo,

Folgende Info aus einer Fernsehsendung (Infomarkt oder sowas):
sofern ein Produkt nicht selbsterklärend ist, muss ein deutsche Anleitung beiliegen. Ist dieses nicht der Fall, so ist das als Mangel anzusehen. Fragt sich nun nur, was „nicht selbsterklärend“ bzw „erklärungsbedürftig“ ist.

Gruss, Niels