neulich habe ich mir folgende Frage gestellt, auf die ich bisher leider keine Antwort finden konnte:
Angenommen, es gäbe einen Fall, indem der Verurteilte aus dem Urteil einen Vorteil zieht. Kann er auf Vollstreckung z.B. eines Bußgeldbescheids bestehen?
Sagen wir, jemand wird beschuldigt eine OW im Straßenverkehr begangen zu haben. Um einen anderen Verdächtigen zu schützen nimmt er die Schuld auf sich, die Bußgeldstelle akzeptiert dies und verschickt einen Bußgeldbescheid.
Kann eine Bußgeldstelle, nachdem sie einen formal einwandfreien Bescheid versendet hat und bereits das Bußgeld gezahlt wurde, diesen Bescheid wieder zurücknehmen?
Wenn ja, kann man daraus entstandene Kosten (Überweisungsgebühren, Porto, verlorene Zinseinnahmen für den Zeitraum, in dem man auf das Geld verzichten musste etc.) gltend machen? Schließlich ist man ja nicht (mehr) der Täter.
Da scheinbar selten jemand auf die Vollstreckung eines Urteils besteht, konnte ich hierzu bisher nichts finden. Falls es hier schon ähnliche Fälle gibt, bitte ich diesen Post zu entschuldigen. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Angenommen, es gäbe einen Fall, indem der Verurteilte aus dem
Urteil einen Vorteil zieht. Kann er auf Vollstreckung z.B.
eines Bußgeldbescheids bestehen?
Was denn nun? Urteil oder Bußgeldbescheid? Na ja, das Ergebnis dürfte dasselbe sein: natürlich nicht.
Aber verrätst du uns, was für einen Vorteil du daran siehst?
Kann eine Bußgeldstelle, nachdem sie einen formal
einwandfreien Bescheid versendet hat und bereits das Bußgeld
gezahlt wurde, diesen Bescheid wieder zurücknehmen?
Natürlich.
Wenn ja, kann man daraus entstandene Kosten
(Überweisungsgebühren, Porto, verlorene Zinseinnahmen für den
Zeitraum, in dem man auf das Geld verzichten musste etc.)
gltend machen? Schließlich ist man ja nicht (mehr) der Täter.
Na, mit den Einzelheiten bin ich ja nicht vertraut, aber wenn man sich selbst bezichtigt hat, finde ich so einen Gedanken wenigstens rechtsmissbräuchlich.
Aber verrätst du uns, was für einen Vorteil du daran siehst?
Na ganz einfach: Es gibt keine weitere Ermittlung. Dadurch könnten z.B. weitere Ordnungswiedrigkeiten unentdeckt, weitere Schuldige außen vor bleiben.
Kann eine Bußgeldstelle, nachdem sie einen formal
einwandfreien Bescheid versendet hat und bereits das Bußgeld
gezahlt wurde, diesen Bescheid wieder zurücknehmen?
Natürlich.
Naja, natürlich finde ich das nicht. Eine Behörde kann doch nicht einfach zu einem Bußgeld verdonnern, das Geld einkassieren und Monate später (ohne das Geld zurück zu zahlen) ohne neue Erkenntnisse ein neues Ermittlungsverfahren starten. Zumindest wird man skeptisch, wenn das Schreiben bzgl. des neuen Ermittlungsverfahrens zwar erst Monate später eintrifft, aber angeblich einen Tag nach dem Bußgeldbescheid geschrieben wurde.
„Recht auf Strafe“ war vielleicht etwas polemisch, um Aufmerksamkeit zu wecken. Aber es muss doch eine gewisse Rechtssicherheit geben: Eine Behörde kann doch keinen Bußgeldbescheid verschicken und einen Tag später ohne neue Erkenntnisse wieder widerrufen, das Schreibenmonatelang zuückhalten und dann wortlos das bereits gazahlte Bußgeld behalten
Nicht weil ich jetzt vom Gegenteil ausgehe, sondern nur, weil ich mir nicht sicher genug bin.
Ich habe nicht beachtet, dass es hier nicht allgemein um Verwaltungs-, sondern vielmehr um das mir weitgehend unbekannte Ordnungswidrigkeiten recht geht.
Jemand nimmt eine Ordnungswidrigkeit auf sich um die Ordnungswidrigkeit für den Übeltäter in die Verjährung zu bringen.
Wenn es funktioniert kommt der Übeltäter ohne Strafe davon weil verjährt, und der wo die Strafe auf sich genommen hat, belegt nach der Verjährungszeit das er nicht der Täter war. So bekommt keiner das Bußgeld, Punkte, Fahrverbot aufgebrummt.
Kann funktionieren, kann aber auch sein der wo sich selbst beschuldigt hat, hängt in der Schlinge wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Ist der rechtskräftig, geht nichts mehr.
Nicht ganz nett, aber legal, wenn es richtig gemacht wird.
Kann eine Bußgeldstelle, nachdem sie einen formal
einwandfreien Bescheid versendet hat und bereits das Bußgeld
gezahlt wurde, diesen Bescheid wieder zurücknehmen?
Könnte oder genauer gesagt müsste man aber nicht zu Gunsten des Beschuldigten das Verfahren wiederaufnehmen, wenn neue Beweise bekannt werden, wonach der Beschuldigte sich zu Unrecht selbst beschuldigt hat? Weiß es ja nicht, wie das in Deutschland ist, aber irgendwie wärs logisch.
Also mir sind solche Situationen im gerichtlichen Strafprozess in der Praxis untergekommen. Jemand macht ein falsches Geständnis, um einen anderen zu schützen. Zweimal habe ich erlebt, dass so ein falsches Geständnis im Verfahren aufgeflogen ist und es zu einem Freispruch gekommen ist. Sowas sind schon merkwürdige Situationen:wink:
Das ist schon legal und durchaus auch Standardrepertoire, wenn die konkrete Sachlage passt. Bei uns dürfte sowas der Behörde im Prinzip nicht passieren, wenn sie es richtig macht. Es ist aber nicht unbedingt Standard, dass eine Behörde die Gesetze, die sie vollziehen soll, auch wirklich kennt und so kann man sie in die Verjährungsfalle tappen lassen.