Hallo Zusammen,
Vater hat einen Minijob, seine Frau ist nebenberuflich Selbständig,
zusätzlich beziehen sie ALG II.
Sie sind sog. „Aufstocker“.
Vater hat anno 2001 eine EDV-Weiterbildung (Rehabilitationsmassnahme) erfolgreich abgeschlossen.
Inzwischen sind alle seine Zertifikate und Kenntnisse veraltet.
Um sich für den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren,
möchte er eine zweijährige Umschulung absolvieren.
Er habe ein gutes Ausbildungsinstitut gefunden, welches mein Vorhaben unterstützt.
Er hat seinen SB beim Jobcenter informiert,
er ist von seinem Vorhaben nicht begeistert und ruft ihn nicht zurück.
Fragen:
1.) Gibt es ein Recht auf Umschulung?
2.) Gibt es passende Gerichtsurteile?
3.) Haben Sie positive Erfahrungen gesammelt?
4.) Wie soll er vorgehen, um sein Ziel zu erreichen?
Über qualifizierte Antworten würde er sich sehr freuen.
LG