Gibt es ein Recht auf Umschulung?

Hallo Zusammen,

Vater hat einen Minijob, seine Frau ist nebenberuflich Selbständig,
zusätzlich beziehen sie ALG II.
Sie sind sog. „Aufstocker“.
Vater hat anno 2001 eine EDV-Weiterbildung (Rehabilitationsmassnahme) erfolgreich abgeschlossen.

Inzwischen sind alle seine Zertifikate und Kenntnisse veraltet.
Um sich für den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren,
möchte er eine zweijährige Umschulung absolvieren.

Er habe ein gutes Ausbildungsinstitut gefunden, welches mein Vorhaben unterstützt.
Er hat seinen SB beim Jobcenter informiert,
er ist von seinem Vorhaben nicht begeistert und ruft ihn nicht zurück.
Fragen:
1.) Gibt es ein Recht auf Umschulung?
2.) Gibt es passende Gerichtsurteile?
3.) Haben Sie positive Erfahrungen gesammelt?
4.) Wie soll er vorgehen, um sein Ziel zu erreichen?

Über qualifizierte Antworten würde er sich sehr freuen.

LG

Hallo, tut mir leid, ich kann da nicht helfen.
Trotzdem viel Erfolg wünscht Ingeborg

Hallo,
dieses Thenma ist leider nicht mein Schwerpunkt, ich bin nur auf dem Wohnungseigentumsrecht zu Hause.
MOETT

Hi,
nein, soweit ich weiß, gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Umschulung. Und leider ist man hier sehr den „Launen“ des jeweiligen Betreuers (Jobcenter)ausgesetzt. Das Problem der Umschulungen ist ja, dass diese -wenn man nicht sofort Arbeit findet - sehr schnell veraltet und überholt sind (betrifft insbesondere EDV/Computer-Lehrgänge). Ich habe lediglich die Erfahrung gemacht, dass Kurse oder Führerscheine z.B. für LKW als Schulungsmaßnahme von der Arge übernommen werden, wenn ein festes Jobangebot vorliegt. Dann reagieren die ziemlich schnell. Aber ansonsten -wie gesagt- voll dem Etat und den Launen des Betreuers ausgeliefert.
Trotzdem viel Glück, vielleicht wissen andere ja mehr.

.

Hallo,

nein ein Recht auf Umschulung gibt es nicht, bzw. die Entscheidungen sind immer Ermessensentscheidungen. Natürlich kann man eine Ermessensentscheidung angreifen wegen fehlerhaftem Aussüben des Ermessens, bitte fachanwaltlich beraten lassen.

Ich würde vorab eine Beratungsstelle aufsuchen, je nachdem wo man wohnt es bei Wohlfahrtsverbänden, Sozialverbänden oder DGB versuchen und im Internet suchen.

Viel Erfolg
cosis

Hallo,
sehr komplex die Hintergründe.
Schaut mal da: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/#
Die müßten weiterhelfen können.
EDV-Ausbildung in welcher Richtung? Büroanwendung oder Programmierung? Bei Programmierung kommen nur junge Leute an Arbeitsstellen. Bei Büroanwendung hat sich nicht so viel geändert. Ob da eine Fobi Sinn macht? Das kann man auch zu Hause am PC üben. Hat man keinen PC gibt es viele Möglichkeiten über Hilfsorganisationen einen PC zu bekommen. Die Hilfefunktion in den Programmen hilft da fast immer weiter.
Eine Fortbildung zu einem anderen Beruf macht vielleicht mehr Sinn.

MfG
KKl

Hallo Zusammen,

Vater hat einen Minijob, seine Frau ist nebenberuflich
Selbständig,
zusätzlich beziehen sie ALG II.
Sie sind sog. „Aufstocker“.
Vater hat anno 2001 eine EDV-Weiterbildung
(Rehabilitationsmassnahme) erfolgreich abgeschlossen.

Inzwischen sind alle seine Zertifikate und Kenntnisse
veraltet. Um sich für den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren,
möchte er eine zweijährige Umschulung absolvieren.

Er habe ein gutes Ausbildungsinstitut gefunden, welches sein
Vorhaben unterstützt.
Er hat seinen SB beim Jobcenter informiert,
Der ist von seinem Vorhaben nicht begeistert und ruft ihn nicht
zurück.
Fragen:
1.) Gibt es ein Recht auf Umschulung?
2.) Gibt es passende Gerichtsurteile?
3.) Haben Sie positive Erfahrungen gesammelt?
4.) Wie soll er vorgehen, um sein Ziel zu erreichen?

Über qualifizierte Antworten würde er sich sehr freuen.

LG

Hallo,
ich habe nicht den geringsten Schimmer, aber die Antworten dürften im Sozialgesetzbuch stehen!
Gruß
Hans

Hallo,
das ist ein Gebiet, von dem ich ganz und gar keine Ahnung habe. Wenn überhaupt, kenne ich mich nur mit Wohnungseigentümer-Gemeinschaften aus. Komisch, dass ich in diesem Fall als Ansprechpartnerin erscheine…
Auf jeden Fall viel Glück, möglichst freundlich bleiben, und nicht aufgeben!!! Manchmal sind die Mitarbeiter/innen auch einfach überlastet.
Vielleicht gibt es in Ihrer Stadt eine Beratungsstelle, die unabhängig von den Behörden ist?

Hallo,

Er hat seinen SB beim Jobcenter informiert,
er ist von seinem Vorhaben nicht begeistert und ruft ihn nicht
zurück.
Fragen:
1.) Gibt es ein Recht auf Umschulung?

Nein, ist eine Kannleistung

2.) Gibt es passende Gerichtsurteile?

Weiß ich nicht

3.) Haben Sie positive Erfahrungen gesammelt?

Was möchtest du konkret wissen?

4.) Wie soll er vorgehen, um sein Ziel zu erreichen?

Jobcenter nicht nur informieren, sondern einen schriftlichen Antrag stellen. Wenn der dazu ergangene Bescheid kommt, ggf. weitere Fragen stellen.

Gruß
Otto

Tut mir leid.Das fällt nicht in meinen Arbeitsbereich.
Gruß von romoeck

Das ist leider so, dass Ausbildungeb nach 7 Jahren, wenn man in dem Beruf nicht gearbeitet hat nicht mehr anerkannt werden.Warum wurde in dem Job nicht tätig? Fragt sich das Arbeitsamt,und warum eine neue Ausbildung bezahlen? Macht Euch Gedanken darüber…

tut mir leid, ist nicht mein Fachgebiet!

MfG
murmeltier

Bis 07/2011 wurde hauptberuflich im EDV-Job gearbeitet, aktuell nebenberuflich

Hallo

kann da leider nicht weiter helfen

LG

Hallo GibNieAuf, leider kann ich dir nicht helfen.

Gruß hexe1971

Kann hier leider nichts zu sagen.

Gruß

Hallo,

sorry, das weiß ich leider nicht.

Versuchs doch mal bei Deiner Verbraucherzentrale. Wenn die Deine Fragen nicht beantworten können, wissen die auf alle Fälle die richtigen Ansprechpartner.

Oder die Gewerkschaften, der Deutsche Gewerkschaftsbund, sind sicher auch gute Ansprechpartner.

Gruß, Hilde

Leider NULL Ahnung