Gibt es ein Recht auf Umschulung?

Hallo Zusammen,

Vater hat einen Minijob, seine Frau ist nebenberuflich Selbständig,
zusätzlich beziehen sie ALG II.
Sie sind sog. „Aufstocker“.
Vater hat anno 2001 eine EDV-Weiterbildung (Rehabilitationsmassnahme) erfolgreich abgeschlossen.

Inzwischen sind alle seine Zertifikate und Kenntnisse veraltet.
Um sich für den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren,
möchte er eine zweijährige Umschulung absolvieren.

Er habe ein gutes Ausbildungsinstitut gefunden, welches mein Vorhaben unterstützt.
Er hat seinen SB beim Jobcenter informiert,
er ist von seinem Vorhaben nicht begeistert und ruft ihn nicht zurück.
Fragen:
1.) Gibt es ein Recht auf Umschulung?
2.) Gibt es passende Gerichtsurteile?
3.) Haben Sie positive Erfahrungen gesammelt?
4.) Wie soll er vorgehen, um sein Ziel zu erreichen?

Über qualifizierte Antworten würde er sich sehr freuen.

LG

Hallo

das sind „Kann“- Leistungen.

Er habe ein gutes Ausbildungsinstitut gefunden, welches sein Vorhaben unterstützt. Er hat seinen SB beim Jobcenter informiert,er ist von seinem Vorhaben nicht begeistert und ruft ihn nicht zurück.

Wie soll er vorgehen, um sein Ziel zu erreichen?

Wie grundsätzlich beim Jobcenter :wink: nachweislich schriftlich alles darlegen, dokumentieren - und so gut wie möglich argumentieren, warum man durch diese Weiterbildung /dieses Institut seine Eingliederung erreichen könnte.
Aber wie gesagt: Es sind „Kann“- Leistungen… liegt also im Ermessen der zuständigen Person/ Stelle.

LG

Hallo,

da wurde ja schon einmal eine Umschulung bezahlt, wird nur anders genannt. Wenn der auszuübende Wunschberuf keine große Erfolsaussichten hat, muss da nicht nochmals eine „Schulung“ finanziert werden.
EDV-Tätigkeiten sind da etwas unzureichend beschrieben.

lG

Moin,

4.) Wie soll er vorgehen, um sein Ziel zu erreichen?

Einen Betrieb finden, der ihm schriftlich zusichert, ihn nach erfolgreicher Umschulung einzustellen.

Gruß,
M.

Gute Antwort an der Basis.

Man sollte ergänzend hierzu nicht den Begriff Umschulung mit Fortbildung / Aktualisierung vrechseln, welches binnen weniger Wochen oder Monde letztlich modular erfogen könnte und würde.

Eine Modulare Fortbildung oder kurse zugunsten laufzeitabhängiger onderqualifikationen wären noch realisierbar, wenn daran Sin und Zweck einer Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt zu erwarten wären.

Eine Umschulung bedeutet eine 1. sehr teure weil langwierige Neuausbildung auf Basis bereits vorhandener und fundierter Grundkenntnisse.

Sind modulare Fortbildungen schon schwer begründbar durch die öffentliche Hand, so wären es Umschulungen in der Regel noch umso mehr.

Da mist das primärziel nun mal, Umschulungen nur an die menschen zu vergeben, wo man mit höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit auch Vermittlungserfolge und somit letztlich ordntliche Arbeit mit realer option auf unbefristete Einstellung vermuten kann.

Ich finde es zwar auch etwas traurig, dass industrie un Handwerk trot Möglichkeiten von staatlicher Seite nicht mehr selber Einarbeiten und anschließen lngfristig beschäftigen wollen / können, aber in einer ,meiner Schulgeschichten zwecks Zusammenfassung ging es schon bereits inhaltlich um eierlegende Wollmilchsäue im übertragenen Sinne.

Schade, dass die Arbeitgeber da nicht mehr einsichtig sind und es per ArGe und AA gleich auf die Öffentlichkeit abwälzen wollen. Die schlimmste Sache: Scheinbar kommen sie als Lobby damit sogar öffentlich noch durch…))))))-:

Soviel zum Fachkräftemangel

mfg

ennlo

Hallo

Über was für eine Qualifizierung reden wir hier denn konkret? Wie alt ist der Vater?

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

2-EDV-Qualis:
1992 Industrieinformatiker
2000 Webadministrator

Der Vater ist 44

Hallo

Ich meinte die 2jährige Qualifizierung, die der AN jetzt haben möchte.

Gruß,
LeoLo