Hallo,
ich habe vor 1 1/2 Jahren einen Gutschein für eine Massage für 2 Personen gekauft. Wir hatten auch schon mehrmals Termine ausgemacht. 1 oder 2 mal musste ich den Termin absagen. 2 mal hat aber auch der Inhaber des Wellness-Centers abgesagt. Beim letzten mal (21. April 2013) haben die noch nicht mal abgesagt. Wie hatten eine Anfahrt von knapp 200 km und als wir endlich da waren, hat ein Zettel an der Tür gehangen, dass der Laden bis einschließlich 21. April 2013 geschlossen sei. Wir hatten extra 5 Tage vorher nochmal angerufen und gefragt, ob es bei dem Termin bleibt, was uns bestätigt wurde. Diesen Termin hatten wir schon vor einigen Wochen ausgemacht.
Seit dem 22. April versuche ich mehrmals täglich dieses Wellness-Center zu erreichen, aber es nimmt niemand ab. Auch auf meine Emails haben die bisher nicht reagiert.
Habe ich ein Recht auf Rückgabe des Gutscheins? Der Dienstleister hat seinen Teil des Vertrags trotz mehrfacher Versuche nicht eingehalten.
Vielen dank für eure Hilfe.
Das mit den Gutscheinen ist so ein heikel Ding…steht auf dem Gutschein eigentlich eine Gültigkeitsdauer?
Ist Dein Gutschein befristet hast Du jetzt Glück…denn dann wartest Du die Frist ab…und gehst dann hin und verlangst Auszahlung…die Dir der Händler gewähren muss…allerdings abzüglich seines Gewinns. Und das auch nur innerhalb der Grauzone vom Ablauf des vom Händler bestimmten Datums bis zur gesetzlichen Verjährungsfrist…die 3 Jahre beträgt und mit dem Ende des Jahres beginnt, indem der Gutschein erstellt wurde.
Desweiteren mal prüfen, ob auf dem Gutschein was steht…so in etwa…Barauszahlung ganz oder teilweise nicht möglich…
Wenn das nicht drauf steht…kann man sein Geld zurückverlangen…übrigens auch…wenn der Vertrag von Händlerseite nicht mehr erfüllt werden kann…weil bspw die Ware oder Dienstleistung nicht mehr angeboten wird.
Zu beweisen…das Dein Dienstleister…die Leistung des Gutscheins zwar konsequent bereitstellt aber die Einlösung am Dienstleister gescheitert ist…dürfte sich als schwierig erweisen…
Schenke besser Bargeld…kann man ja auch in einem selbstgestalteten Gutschein verpacken und damit zweckgebunden verschenken…wobei man dann eben dem Beschenkten überlassen muss…ob er das zu diesem oder einem anderen Zweck ausgibt…
Liebe Grüsse
Sunnyhexe
Das hört sich ja nicht ganz so schlecht an wie ich befürchtet habe.
Auf dem Gutschein steht weder ein Ablaufdatum noch das eine Barauszahlung nicht möglich ist.
Mein größtes Problem ist jetzt, dass ich die telefonisch nicht erreiche. Als wir letztes Jahr einen Termin vereinbaren wollten, wurde uns auch eine andere Nummer gegeben. Sie sagte, dass Sie einen Massagetermin unter den Geschäftstelefonnummern nicht mehr vereinbaren könne.
Die Homepage von dem Geschäft kann ich jetzt auch nicht mehr finden.
Langsam befürchte ich, dass dieses Wellness-Center Insolvenz ist. Kann man das irgendwo herausfinden - bevor die Gläubiger von dem Insolvenzverwalter angeschrieben werden?
Vielen Dank und Liebe Grüße
nika2013
mhm…das hört sich dann aber so an…als wenn die Dienstleistung nicht mehr angeboten wird…fahr doch mal hin…mit dem Gutschein und versuch Dein Glück…denn Geschäftspartner von Dir…ist die Firma, die auf dem Gutschein steht…
LG
sunnyhexe
Wenn die nicht 200 km entfernt wären, würde ich das machen. Mir bleibt wohl erstmal nichts anderes übrig als weiter zu versuchen die Firma anzurufen.
Vielen Dank für deine Hilfe sunnyhexe.
LG
nika2013