wie kann ich erfahren, ob eine Person (geboren 1905), zu der ich seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr habe und deren Wohnsitz mir nicht mehr bekannt ist, noch lebt oder schon verstorben ist.
Gibt es z.B. im Internet ein einsehbares Sterberegister oder kann die letzte mir bekannte Wohnsitzgemeinde da weiterhelfen?
wie kann ich erfahren, ob eine Person (geboren 1905), zu der
ich seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr habe und deren
Wohnsitz mir nicht mehr bekannt ist, noch lebt oder schon
verstorben ist.
Gibt es z.B. im Internet ein einsehbares Sterberegister oder
kann die letzte mir bekannte Wohnsitzgemeinde da weiterhelfen?
Hi,
zuständig wäre das Standesamt am letzten Wohnsitz. Ob man da aber so einfach Auskunft bekommt, wage ich zu bezweifeln.
Manche örtliche Tageszeitungen veröffentlichen monatlich die Sterbefälle, aber nur, wenn die Angehörigen dieser Veröffentlichung zugestimmt haben.
zuständig wäre das Standesamt am letzten Wohnsitz. Ob man da
aber so einfach Auskunft bekommt, wage ich zu bezweifeln.
Klar bekommt man da ohne große Probleme Auskunft. Einfach beim
Einwohnermeldeamt anfragen. Kostet je nach Gebührenordnung um
die 5 €.
Ähm, das Einwohnermeldeamt ist nicht zuständig, wie ich schon schrieb ist das Standesamt am letzten Wohnsitz des Vorstorbenen zuständig. Sterbefälle werden im Standesamt registriert. Ich mag mich täuschen, aber ich denke auch dort gilt soetwas wie Datenschutz, wenn man also kein berechtigtes Interesse hat, wird man meiner Meinung nach keine Auskunft bekommen. Dies gilt zumindest für Kopien der Urkunden, das am Telefon Auskunft gegeben wird, bezweifle ich ebenso:
Doch, ist es durchaus. Zum einen geht es dem Fragesteller nicht zwingend um eine tote Person und zum anderen weiß ein räumlich zuständiges Einwohnermeldeamt selbstverständlich auch, wenn eine Person für Tot erklärt wurde.
Und wenn der Sachbearbeiter nett ist sagt er mir sogar am Telefon was ich wissen will und verzichtet auf die Gebühren.
wenn man also kein berechtigtes Interesse hat, wird man meiner :Meinung nach keine Auskunft bekommen.
Die „berechtigten Interessen“ für die Basisdaten sind nicht kompliziert zu konstruieren, da reicht das Suchen eines alten Klassenkameraden.
In Bayern wird das „Sterberegister“ im Standesamt geführt. Zumindest 2006 mußte die Sterbeurkunde noch beim Standesamt an dem Ort, an dem die Person verstarb, beantragt werden.
Und wenn der Sachbearbeiter nett ist sagt er mir sogar am
Telefon was ich wissen will und verzichtet auf die Gebühren.
Ach ehrlich? Welches Einwohnermeldeamt denn? Ich habe ja schon einige EMA´s in den verschiedensten Einwohnermeldeämtern beantragt, aber mündlich noch nie eine Auskunft bekommen. Jede Auskunft mußte schriftlich beantragt und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, auf die Gebühr wurde auch nie verzichtet.
wenn man also kein berechtigtes Interesse hat, wird man meiner :Meinung nach keine Auskunft bekommen.
Die „berechtigten Interessen“ für die Basisdaten sind nicht
kompliziert zu konstruieren, da reicht das Suchen eines alten
Klassenkameraden.
Das mag sein, trotzdem bezweifle ich, das mündlich Auskunft gegeben wird. Zumindest die Einwohnermeldeämter mit denen ich zu tun habe, sind sehr sensibel was Abfragen jeglicher Art angeht.