Gibt es ein Verbot für geschützte Essens-Namen?

Ich würde gerne wissen, ob es verboten ist, ohne vorherige Erlaubniss, in seinem Restaurante eine Mahlzeit z.B. Superman-Frühstück zu nennen oder Kapitän Blaubär Schnaps?
Muss ich die Erlaubniss der „Besitzenden“ Firmen einholen?
Oder muss ich die Namen extra falsch schreiben um diese zu umgehen?

Klingt nach einer blöden Frage, währe über eine Antwort aber sehr dankbar.

Moin,

wenn bestimmte Namen als Marke geschützt sind, darf man sie ohne Einwilligung nicht benutzen.

Sowohl Superman als auch Käpt’n Blaubär sind in der Datenbank des DPMA zu finden.

Grüße,
-Efchen

P.S.: Natürlich gibts noch mehr zu beachten, wie z.B. die Klassen, für die die Marke eingetragen sind, aber das Detailwissen dazu fehlt mir.