Guten Tag, wie verhält es sich wenn A für B eine Bürgschaft aufgenommen (getrennt lebende Eheleute)hat (sie waren beim Vertragsabschluß noch zusammen)und aus dieser jetzt aus diesem Vertrag raus möchte.Gibt es irgend eine Klausel in dem das rechtlich geht?
Guten Tag, wie verhält es sich wenn A für B eine Bürgschaft
aufgenommen (getrennt lebende Eheleute)hat (sie waren beim
Vertragsabschluß noch zusammen)und aus dieser jetzt aus diesem
Vertrag raus möchte.Gibt es irgend eine Klausel in dem das
rechtlich geht?
In der Regel nein, das würde auch dem Sinn einer Bürgschaft zuwiderlaufen.
Oft sind aber Regeln in einem Vertrag, wie und unter welchen Bedingungen eine Bürgschaft abgelöst werden kann. Meist wird man mit der Bank verhandeln müssen.
bei Eheleuten könnte die Bürgschaft sittenwidrig sein. Das geht aber nur bei ungewöhnlich stark belastenden Verträgen. In der Regel ist das nicht der Fall.