Gibt es eine Arbeitsanmeldegebühr?

Guten Tag,

stimmt es, dass ein Arbeitsnehmer eine Arbeitsanmeldegebühr zahlen muss?
Und dass diese 70 Euro betragen würde?

Wäre super, wenn mir jemand das beantworten könnte.

Viele Grüße
Sadev

Guten Tag,

stimmt es, dass ein Arbeitsnehmer eine Arbeitsanmeldegebühr
zahlen muss?

An wen?

Servus,

das gibt es schon. Beispielsweise, wenn mit der Agentur, die ihm eine Anstellung in Deutschland vermittelt, eine entsprechende Gebühr vereinbart ist.

Schöne Grüße

MM

Das habe ich leider auch nicht verstanden. Angeblich soll die der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsanmeldung (400,- Euro Job) zahlen (lt. Abteilungleiter: um nicht illegal zu arbeiten)

Grüße
Sadev

Nein, hatte nichts mit einer Arbeitsvermittlung zu tun, dieser 400 Euro Job wurde auf Eigeninitiative aus der Zeitung heraus aufgenommen.

Hallo,
dann würde ich das Angebot für unseriös halten und befürchten nach der Zahlung nie wieder etwas von der „Firma“ zu hören. Man könnte sich schriftlich bestätigen lassen, daß man das auch richtig verstanden hat (natürlich ohne zu bezahlen) und dann nochmal nachfragen. Evtl. interessiert sich auch das Arbeitsamt oder die IHK (bzw. Handwerkskammer oder wer auch immer zuständig ist) dafür, was da so läuft.

Cu Rene

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Hallo,

grundsätzlich muss der Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer anmelden, aber ich hab noch nie gehört, dass der Arbeitnehmer auch noch was dafür zahlen soll. Vorsichtig sein! Das könnte eine Abzocke sein, d.h. der Arbeitnehmer zahlt diese ominöse Gebühr, aber es kommt dann doch nie zu einer Anstellung.

Wenn der Arbeitnehmer trotzdem interessiert sein sollte: zuerst die Firma auf Seriösität testen wie DerRene es schon vorgeschlagen hat.

Grüße
Jessica

Sowas in der Art dachte ich mir auch, habe zum Glück nur 2 Tage für die gearbeitet…
Es hieß, um mein Geld zu bekommen, muss ich erst diese Gebühr bezahlen.

Grüße
Sadev

Hallo,

ja da hast Du Recht. Allerdings ist diese Firma sehr bekannt bei uns in der Umgebung und hat auch viele Aufträge. Daher dachte ich nicht, dass sie „unseriös“ sein könnten.
Ich habe nur 2 Tage bei denen gearbeitet, es ist viel schief gelaufen (von der Firma aus) und leider habe ich auch keinen Arbeitsvertrag bekommen.
Wahrscheinlich werde ich das Geld nicht bekommen.

Grüße
Sadev

Sowas in der Art dachte ich mir auch, habe zum Glück nur 2
Tage für die gearbeitet…
Es hieß, um mein Geld zu bekommen, muss ich erst diese Gebühr
bezahlen.

Das klingt sehr dubios!

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Gibt es noch eine Möglichkeit,(trotz des fehlenden Arbeitsvertrages) das Geld für die gearbeiteten Tage zu bekommen?

LG
Sadev

Sowas in der Art dachte ich mir auch, habe zum Glück nur 2
Tage für die gearbeitet…
Es hieß, um mein Geld zu bekommen, muss ich erst diese Gebühr
bezahlen.

Das klingt sehr dubios!

Wo man Geld für einen neuen Job zahlen muß, stimmt was nicht. Daher Hände weg.

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Servus,

Angeblich soll die
der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsanmeldung (400,- Euro Job)
zahlen

das kann gut sein, wenn er die Lohnbuchhaltung extern z.B. durch einen StB erledigen lässt. Dass hier die monatlichen Gebühren nach Anzahl der laufenden Abrechnungen und nach Anzahl der neu eingetretenen Mitarbeiter berechnet werden, ist üblich. Wobei mir 70 € für die Erfassung der Stammdaten eines Mitarbeiters plus dessen Anmeldung extrem hoch vorkommen - das ist selbst bei verwuselten Fällen mit fehlenden Unterlagen, die Rückfragen erfordern, einschließlich Posteingang, Ablage und Co. in maximal einer halben Stunde zu machen - bei ordentlich vorgelegten Stammdaten, Lohnsteuerkarte, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse und Sozialversicherungsnummer eher eine Sache von zehn Minuten als von den ca. 1 - 1,5 Lohnbuchhalterstunden, denen das Honorar von 70 € entspricht.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Gibt es noch eine Möglichkeit,(trotz des fehlenden
Arbeitsvertrages) das Geld für die gearbeiteten Tage zu
bekommen?

Klar. Man kann es einklagen. In erster Instanz auch ohne Fachanwalt vor dem Arbeitgericht am Wohnort möglich. Rechtsantragsstelle hilft bei der Klageformulierung.

Gruß,
LeoLo