Hallo,
Nehmen wir an, ein Vermieter kündigt (unrechtmässig, aber das wird den Mietern erst hinterher bewusst), und die Mieter finden eine neue Unterkunft.
Nun sind aber in der Wohnung Dinge im Wert von 1500.- Euro eingebaut (Grundofen, Einbauküche), die den Mietern gehören. Wegen einer geplanten erzwungenen Nutzungsänderung des Mietobjekts (von Wohnhaus zu gewerblichem Objekt, die Gemeinde zwingt den Vermieter dazu) ist es schwierig, in angemessenem Zeitraum einen Nachmieter zu finden.
Gehen die eingebauten Dinge dann in jedem Fall auf den Vermieter über?
Oder gibt es einen rechtlichen Hintergrund, dass die Mieter umziehen und sagen können: „das Objekt darf nur weitervermietet werden, wenn ein Nachmieter gefunden wird, der uns eine angemessene Ablöse zahlt?“
Die Vormieter haben vor ca. zwei Jahren selbst diese 1500.- Euro gezahlt und einen Haufen an dem Haus renoviert (im Wert von mehreren tausend Euro, aber auf eigenes Risiko).
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
die Wertgegenstände bleiben im Besitz des Mieters, es sei denn, im Mietvertrag wurde hier etwas anderes für den Fall des Auszuges vereinbart, aber der Vermieter hat natürlich hier mehrere Möglichkeiten auf Schadensersatz, wenn er die Wohnung aufgrund dessen, dass der Mieter nicht geräumt hat, nicht vermieten/verwerten kann.
Der ausgezogene Mieter kann mit dem Nachmieter hier eine Vereinbarung treffen hinsichtlich der Ablösung.
Nehmen wir an, ein Vermieter kündigt (unrechtmässig, aber das
wird den Mietern erst hinterher bewusst), und die Mieter
finden eine neue Unterkunft.
Nun sind aber in der Wohnung Dinge im Wert von 1500.- Euro
eingebaut (Grundofen, Einbauküche), die den Mietern gehören.
Wegen einer geplanten erzwungenen Nutzungsänderung des
Mietobjekts (von Wohnhaus zu gewerblichem Objekt, die Gemeinde
zwingt den Vermieter dazu) ist es schwierig, in angemessenem
Zeitraum einen Nachmieter zu finden.
Gehen die eingebauten Dinge dann in jedem Fall auf den
Vermieter über?
Oder gibt es einen rechtlichen Hintergrund, dass die Mieter
umziehen und sagen können: „das Objekt darf nur
weitervermietet werden, wenn ein Nachmieter gefunden wird, der
uns eine angemessene Ablöse zahlt?“
Die Vormieter haben vor ca. zwei Jahren selbst diese 1500.-
Euro gezahlt und einen Haufen an dem Haus renoviert (im Wert
von mehreren tausend Euro, aber auf eigenes Risiko).
Vielen Dank im Voraus!
Hat der Vermieter diesen Einbauten zugestimmt? Wenn nicht, könnte er sogar verlangen, dass die Mieter sie wieder abbauen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das kann dann schnell den Wert von 1500 Euro übersteigen.
Die Einbauküche können die Mieter mitnehmen, wenn es ihre eigene ist. Haben sie allerdings eine vorhandene, mitgemietete Einbauküche des Vermieters entsorgt, schulden sie dafür Ersatz.
Forderungen, dass die Wohnung nur an Nachmieter vermietet wird, die die Einbauten bezahlen, können die Mieter nicht stellen.
Einbauten in Mietwohnungen bergen immer das Risiko, dass man als Mieter die investierten Euros nicht zurück bekommt.
Gruß florestino