Gibt es eine Beschwerdefrist vor dem LAG

Liebe/-r Experte/-in,
Vorgang: Prozesskostenhilfe abgewiesen
Kann ein Beschluss vom Landesarbeitsgericht angefochten werden, wenn von falschen Tatsachen ausgegangen wurde.
Unter dem Beschluss steht: Gegen die Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel.

Hallo, leider bin ich in Rechtsfragen nicht bewandert!
LG Annemarie

Liebe Silly55 leider bin ich nicht ganz so fit im LAG - aber ich habe Dir mal vom B-W LArb.Gericht einen Text rauskopiert,
hieraus geht hervor:
Im Beschlussverfahren kann gegen die Beschlüsse der Arbeitsgerichte das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden. Das Verfahren entspricht weitgehend dem Berufungsverfahren. Die Beschwerdeschrift muss von einem Rechtsanwalt oder einem Verbandsvertreter unterzeichnet sein; ansonsten herrscht kein Vertretungszwang. Gegen die Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte findet unter bestimmten Voraussetzungen das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde statt.

Auch in den Nebenverfahren (z.B. Prozesskostenhilfeverfahren) können gegen die Beschlüsse der Arbeitsgerichte Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsmittelbelehrung des jeweiligen Beschlusses. Ein Vertretungszwang durch Rechtsanwälte oder Verbandsvertreter besteht nicht.

Das einzige was ich kenn und weiss, ist dass dieser letzte Satz : Gegen die Entscheidung gibt es kein

Rechtsmittel.

du nichts machen kannst
vielleicht hat jemand anderes Dir ncoh einen hilfreichen Rat.

Dir noch eine gute Zeit

Lieber Momo71
hab vielen Dank für deine Antwort.Habe mir das fast so gedacht, dass man da kaum eine Chance hat. Die gute Zeit werde ich brauchen können.
Grüße von Sally55

Hallo Annemarie,
danke dir trotzdem, dass du geschrieben hast.
Lieben Gruß Sally55

Hallo, leider bin ich in Rechtsfragen nicht bewandert!
LG Annemarie