Kann ein Campingplatzbesitzer einen Camper ohne schuldhaftes Verhalten
mit einer Frist von einem Monat und 11 Tagen kündigen und das Abziehen seines Wohnwagens fordern? Der Platz soll umgestaltet werden auf Kosten der Camper? Bedingt die bisherige 30jährige Camperzeit einer angemessene und zumutbare Frist? Wer muss die Kosten zahlen?
Hallo,
Kann ein Campingplatzbesitzer einen Camper ohne schuldhaftes Verhalten
mit einer Frist von einem Monat und 11 Tagen kündigen
Ist das wirklich eine Kündigung oder nur eine Nichtverlängerung eines jeweils für ein Jahr abgeschlossenen Vertrages? Spannend könnte auch noch sein, ob es sich um einen Platz in den neuen Bundesländern handelt und insofern vielleicht noch Regelungen aus DDR-Zeiten gelten.
und das Abziehen seines Wohnwagens fordern?
Na das ist dann wohl nur konsequent. Der kündigt sicherlich, um den Platz freizubekommen.
Der Platz soll umgestaltet werden auf Kosten der Camper?
Das ist eine Frage, die hier jemand beantworten könnte?
Bedingt die bisherige 30jährige Camperzeit einer angemessene und zumutbare Frist?
Also angemessen ist erstmal das, was im Gesetz oder Vertrag steht. Schön ist es freilich nicht, wenn man das nach 30 Jahren so kurzfristig erfährt. Aber der Vermieter ist ja auch nicht an einer weiteren Geschäftsbeziehung interessiert. Also muss es auch nicht schön sein.
Wer muss die Kosten zahlen?
Welche Kosten? Wenn man einen Platz auf einem Campingplatz mietet, dann muss man doch zumindest damit rechnen, dass man da auch mal wieder runter muss. Daran ändern auch 30 Verlängerungen um jeweils ein Jahr nichts.
Grüße