halt ein don quixote
ich weiss nicht, ob es noch sinn macht.
ich weiß es auch nicht.
vielleicht bin ich einfach nur zu stur.
oder ein unheilbarer optimist.
halt ein don quixote
ich weiss nicht, ob es noch sinn macht.
ich weiß es auch nicht.
vielleicht bin ich einfach nur zu stur.
oder ein unheilbarer optimist.
Was er will hast eh unten gelesen.
leider.
vielleicht gibt er bei ausreichend gegenwind ja auf und verzieht sich wieder, dann hätten wir aus dieser braunen richtung wenigstens ruhe - bis zum nächsten.
Wir haben uns ja neulich bei der Buchhandlung Takasugi in der
Immermannstraße getroffen, und ich habe Dir die Alditüte mit 1
Million Euros drin zur Aufbewahrung übergeben, es waren Zeugen
anwesend. Würdest Du mir das Geld bitte zeitnah zurückgeben,
die leere Tüte darfst Du behalten. Und wenn nicht, petze ich
beim Staatsanwalt, dann kriegst Du Hausdurchsuchung,
Kontopfändung, Knast usw. Ist doch Kokolores, das.
Neue Formulierung:
Habe ich einen Herausgabeansrpucht?
Ja, und zwar ganz unabhängig von der Beweisbarkeit.
So funktioniert das mit den allgemeinen Rechtsfragen.
Daß Du damit nicht klarkommst, belegt nur zusätzlich, daß Du bei Rechtsfragen lieber weiterblättern anstatt nach einer Antwort suchen solltest.
In meinen ersten fünf Worten in diesem Faden habe ich angesprochen, daß ein Herausgabeanspruch theoretisch fortbesteht.
OK, aber Du spielst mein Spiel mit. Du negierst also meinen Herausgabeanspruch mit der Einrede, selber einen Herausgabeanspruch gegen mich zu haben.
Und nu? Aber so läuft das nunmal.
In meinen ersten fünf Worten in diesem Faden habe ich
angesprochen, daß ein Herausgabeanspruch theoretisch
fortbesteht.
Er besteht fort und zwar nicht nur theoretisch.
OK, aber Du spielst mein Spiel mit. Du negierst also meinen
Herausgabeanspruch mit der Einrede, selber einen
Herausgabeanspruch gegen mich zu haben.
Habe ich nie behauptet.
Habe ich nie behauptet.
Doch.
Du hast in Deiner Antwort auf mein Beispiel gesagt, „ich“ (somit Du) habe einen Herausgabeanspruch.
nunmal beide nicht. und beide beschwert ihr euch, wenn man
euch darauf hinweist, dass ihr unsinn erzählt habt.
Es stimmt nicht, daß ich mich beschweren würde, wenn man mich eines besseren belehrt, Belehrung ist nämlich das, worum es hier geht.
Ich habe aus meiner Erfahrung berichtet aus einem Rechtsstreit mit großkalibrigen Anwaltseinsatz. Natürlich bin ich da nicht zufrieden damit, wenn man mir bloß entgegenhält, das stimme nicht, denn außer mir kann niemand hier diesen Fall kennen.
Die Belehrung, die in diesem Falle stattgefunden hat, ist eine recht magere Suppe.
Habe ich nie behauptet.
Doch.
Du hast in Deiner Antwort auf mein Beispiel gesagt, „ich“
(somit Du) habe einen Herausgabeanspruch.
Wenn man den Text verständig liest (inkl. Formatierungen und Einleitung), könnte man u.U. auf das kommen, was ich gemeint habe.
Belehrung ist nämlich das, worum es hier geht.
keineswegs.
sinn dieses forums ist es immer noch, zu helfen. und wenn dann irgendwer irgendwas falsches erzählt, weil er meint oder mal gehört oder erlebt zu haben glaubt oder…, ist das das gegenteil von hilfreich.
wie kommst du darauf, dass man derartiges dann einfach unkommentiert stehen lassen müsste?
Die Belehrung, die in diesem Falle stattgefunden hat, ist eine
recht magere Suppe.
sie wäre nahrhaft, wenn man sie zu sich genommen hätte. leider hast du nichts verstanden, sondern weiter auf deinen falschen behauptungen beharrt - und tust es noch.
Hallo!
Nein, es ist weder ein Belehrungsforum noch ist es ein Forum für frustrierte Trolle.
Es geht um allgemeine Rechtsfragen
Gruß
Tom
Das einzige war doch das Beweisthema, von dem ich nichts erwähnt habe, daß man seinen Herausgabeanspruch mit Eigentum begründen kann, das man nicht zu beweisen braucht, man also begrifflich trennen muß zwischen Eigentum, Beweis und Herausgabeanspruch.
Ich möchte später mal dieses Thema nochmal diskutieren: „Gibs-her-das-ist-meins-ich-brauchs-nicht-beweisen–nein-kriegst-du-nicht-es-ist-meins-und-das-brauch-ich-auch-nicht-beweisen“
Meine Behauptung, daß man die Herausgabe beweglicher Sachen zwar rechtlich beanspruchen aber kaum so durchsetzen kann, ist nicht falsch, und der damit implizierte Vorschlag, eine gütliche Einigung anzustreben, ist auch nicht falsch. Oder was daran ist falsch?
Bevor Du hier solche Definitions- und diagnostische Hoheit für Dich reklamierst, solltest Du mindestens Moderator sein.
Hallo!
Man muss kein Moderator sein um das zu wissen, es genügt einfach die Brettbeschreibung zu lesen und zu verstehen, wobei es für jemanden, der lesen kann, nicht schwer sein dürfte dies zu verstehen, solange derjenige geistig gesund ist.
Gruß
Tom
Das einzige war doch das Beweisthema
deinen ersten satz schon wieder vergessen?
von dem ich nichts
erwähnt habe, daß man seinen Herausgabeanspruch mit Eigentum
begründen kann, das man nicht zu beweisen braucht, man also
begrifflich trennen muß zwischen Eigentum, Beweis und
Herausgabeanspruch.
du hast gerade nicht getrennt. und das nicht nur einmal. weil dir das prinzip offensichtlich nicht klar ist.
und du negierst einfach, dass die beweislage in deinem fall keineswegs die beweislage in allen fällen sein muss. die welt ist größer als deine persönliche umgebung.
Hallo testare,
ich denke nicht hier weiterzumachen, da es sinnlos ist und eben dem Fragenden eh nicht weiterbringt.
Gerne darfst du mich in persönlichen Nachrichten weiter beschimpfen und beleidigen, denn dann brauch auch ich nicht mehr auf die Nettiquette achten.
Gruß
BHShuber
ich denke nicht hier weiterzumachen, da es sinnlos ist und
eben dem Fragenden eh nicht weiterbringt.
das hat es von anfang an nicht, weil du offensichtlich leider nichts daraus lernst.
hat aber auch niemand verlangt, dass du dich hier einmischt.
Gerne darfst du mich in persönlichen Nachrichten weiter
beschimpfen und beleidigen,
habe ich nicht nötig. die wahrheiten, die dich offensichtlich stören, werde ich auch weiterhin öffentlich im forum schreiben.
denn dann brauch auch ich nicht
mehr auf die Nettiquette achten.
das tust du hier auch nicht. und mach dir keine hoffnung, selbstverständlich werden deine mails im spamfilter hängen bleiben.
Grob und verkürzt gesagt, verjährt Eigentum nach 30 Jahren.
das ist schlicht unsinn. lies:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzen#Bewegliche_Sac…
achte dabei auf das wort ‚redlich‘.
Eben deshalb verstehe ich nicht ganz, was das mit der Frage zu tun hat. „Redlich“ bedeutet, dass der Betreffende sich währen der Frist für die Ersitzung für den Eigentümer hält. Das ist doch in der Ausgangskonstellation, um die es hier geht, nicht der Fall.
wobei gar nicht gesagt ist, ob das hier überhaupt irgendein
problem darstellt. erstmal muss schließlich festgestellt
werden, wem was gehört bzw. wer was bekommt. siehe anderes
posting.
Für die Frage nach dem Herausgabeanspruch aus Eigentum kommt es nur darauf an, wem die Sache gehört.
Was er will hast eh unten gelesen. Dort hat er ja behauptet,
dass die Nazis nach Ablauf der Befristung des
Ermächtigungsgesetzes die Demokratie wiedererrichten wollten,
aber vom Krieg daran gehindert wurden…das sollte an sich
reichen um diesen Mitposter entsprechend einordnen zu können
Daraus kann man vielleicht die politische Gesinnung erkennen. Mit dem juristischen Sachverstand hat das aber nichts zu tun. Die Antwort war ja richtig, was die Verjährungsfrist von 30 Jahren angeht (§ 197 BGB).
Eben deshalb verstehe ich nicht ganz, was das mit der Frage zu
tun hat. „Redlich“ bedeutet, dass der Betreffende sich währen
der Frist für die Ersitzung für den Eigentümer hält. Das ist
doch in der Ausgangskonstellation, um die es hier geht, nicht
der Fall.
eben.
Für die Frage nach dem Herausgabeanspruch aus Eigentum kommt
es nur darauf an, wem die Sache gehört.
genau.
ich weiß jetzt irgendwie nicht, was ich falsches behauptet habe.
Dann habe ich dich wohl falsch verstanden. Da die Ersetzung nach 10 Jahren greifen könnte und die Verjährung erst nach 30 Jahren, und da du explizit gesagt hast, die Behauptung der 30-jährigen Frist sei falsch, habe ich gedacht, du wolltest sagen, dass ja ohnehin nach zehn Jahren keinen Herausgabeansprüche mehr bestünden.
Jetzt vermute ich eher, dass du Ersetzung und Verjährung in etwa für dasselbe hältst. Ansonsten wäre mir nicht klar, wieso die Ersetzung die Antwort auf die Verjährung sein könnte. Wenn dem so ist, liegt der Fehler hier. Ersetzung bedeutet, dass das Eigentum übergeht. Verjährung bedeutet, dass der Anspruch auf Herausgabe nicht mehr durchgesetzt werden kann.