Mein Verlobter hatte Verhandlung und hat den Maßregelvollzug selbst beantragt, nach § 64 Alkoholsucht.Der Richter und die Staatsanwaltschaft ist dafür. Nun meine Frage Die Verhandlung ist nun schon 2 Monate her und ein Strafvollstreckungsrichter soll das noch absegnen das er den Maßregelvollzug an treten kann. Vor der Strafe abzusitzen er sitzt schon seit Jan. 2011 und sitzt seine Strafe schon ab. Gibt es da keine Frist wann er in den Maßregelvollzug gehen kann.ICh rufe oft den Pflichtverteidiger an und frage nach ob er was neues weis „Nein noch nichts“. Von der Forensik Klinik hat er schon mal eine Broschüre zu geschickt bekommen. Aber ansonsten tut sich nichts seit 2 Monaten.
Und an Den Richter komme ich bestimmt nicht ran zum nachfragen.
Würde mich auf antwort freuen.
Danke Salvata
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