Gibt es eine Frist vom Gefängnis aus in den Maßreg

Mein Verlobter hatte Verhandlung und hat den Maßregelvollzug selbst beantragt, nach § 64 Alkoholsucht.Der Richter und die Staatsanwaltschaft ist dafür. Nun meine Frage Die Verhandlung ist nun schon 2 Monate her und ein Strafvollstreckungsrichter soll das noch absegnen das er den Maßregelvollzug an treten kann. Vor der Strafe abzusitzen er sitzt schon seit Jan. 2011 und sitzt seine Strafe schon ab. Gibt es da keine Frist wann er in den Maßregelvollzug gehen kann.ICh rufe oft den Pflichtverteidiger an und frage nach ob er was neues weis „Nein noch nichts“. Von der Forensik Klinik hat er schon mal eine Broschüre zu geschickt bekommen. Aber ansonsten tut sich nichts seit 2 Monaten.
Und an Den Richter komme ich bestimmt nicht ran zum nachfragen.

Würde mich auf antwort freuen.

Danke Salvata

Hallo,

Nach spätestens drei Monaten ist die sog. Organisatiosfrist beendet. Dann muss die Verlegung in den MRV erfolgen. Ansonsten kann er ggf. per einstweiliger Verfügung die Verlegung in den MRV einfordern.

Liebe Grüße P. Suer

Ich danke dir für die Nachricht, aber jetzt hat sich das Blatt nochmal gewendet, und ich weis bald gar nicht mehr weiter :frowning:.

Jetzt heisst es er soll erster 2/3 absitzen und dann erst in Therapie, so wolle es angeblich die KLinik. Ich habe aber gehört Therapie vor Strafe gilt das nur bei BTM oder auch unter Alkoholeinfluss. Der Pflichtverteidiger sagt es gibt keine Chance.!!! Ist das so!!! oder gibt es auch andere Wege??

Würde mich nochmals über eine Antwort freuen.

grüße Salvata