Gibt es eine gesetzliche Gebrauchtwagengarantie?

Ich habe mir vor kurzem einen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler gekauft. Leider stellte sich in der ersten Woche heraus, dass dieser einen Defekt aufweist. Eine Renault-Werkstatt bestätigte mir dieses. Schadensumme ca. 1000,-€.
Der Defekt war im kalten Zustand des Motors nicht erkenntlich, daher haben wir es trotz einer kleinen Probefahrt nicht feststellen können.
Mit der Schadenbestätigung der Renault-Werkstatt ging ich also zurück zum Autohändler und bat ihn um Kostenübernahme der Reparatur. Dieser jedoch ist nur bereit einen Teil der Reparaturkosten zu übernehmen.
Meine Frage: Ist der Händler verpflichtet die Gesamtkosten der Reparatur zu tragen oder nicht?
Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfestellungen !!!

Wie immer kann man die Antwort auch googeln.
Hier mal eine gute Seite:
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html

Hallo!
Normaler Weise habe ich immer eine Garantiezeit, auch wenn im Vertrag nichts drin steht. Gekauft wie gesehen ist heute nicht mehr rechtskräftig. Natürlich muß man auch das Kleingedruckte lesen. Im Zweifel einen Rechtsanwalt für Kfz Recht befragen. Sollte kein Vertrag bestehen, haben Sie schlechte Karten.
Gruß Gisi