weiss denn jemand folgendes:
Darf ein Handwerker etwas reparieren an einer Sache, wenn er genau weis an anderer Stelle gibt es noch große Mängel, die sogar Gefahr für Kinder Darstellen?
Folgendes Problem: Bei uns im Mehrfamilienhaus ist Garagentor. Dieses Tor weist große Mängel auf. Der Handwerker hat uns darauf hingewiesen, dass Kinder in de defekten Federn die Finger bekommen könnten, oder dass diese uns um die Ohren fliegen könnte. Er sagte darauf hin er wolle den Antrieb nicht mehr reparieren ohne alle Mängel zu beseitigen => neues Tor. Nun ist die Mehrheit der Eigentümer dagegen und hält dies für eine Geldmacherei. Gibt es irgend eine DIN oder gesetzliche Regelung, welches zeigt, dass der Handwerker das gesamte Tor frei von solchen gefährlichen Mängel machen muss?
Vielen Dank schonmal!