Gibt es eine gesetzliche Regelung, dass ein Handwerk nichts machen darf sobald Gefahr für den Bürger herrscht?

weiss denn jemand folgendes:

Darf ein Handwerker etwas reparieren an einer Sache, wenn er genau weis an anderer Stelle gibt es noch große Mängel, die sogar Gefahr für Kinder Darstellen?

Folgendes Problem: Bei uns im Mehrfamilienhaus ist Garagentor. Dieses Tor weist große Mängel auf. Der Handwerker hat uns darauf hingewiesen, dass Kinder in de defekten Federn die Finger bekommen könnten, oder dass diese uns um die Ohren fliegen könnte. Er sagte darauf hin er wolle den Antrieb nicht mehr reparieren ohne alle Mängel zu beseitigen => neues Tor. Nun ist die Mehrheit der Eigentümer dagegen und hält dies für eine Geldmacherei. Gibt es irgend eine DIN oder gesetzliche Regelung, welches zeigt, dass der Handwerker das gesamte Tor frei von solchen gefährlichen Mängel machen muss?

Vielen Dank schonmal!

Hallo!

das ist doch ein vorbildlicher Handwerker und im Gegensatz dazu eine verantwortungslose Eigentümergemeinschaft.

Es haften doch die Eigentümer, wenn sich jemand am Tor verletzt.
Ist das nicht bekannt ?
Und das kann bis ins Strafrecht gehen, weil hier ja offenbar Mängel bekannt sind (Meldung des Handwerkers !), man aber nichts machen will oder man die Mängel nicht komplett abstellen will.

Der Handwerker haftet nicht. Die Eigentümer haften. Sie haben die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, heißt alles in Haus und Grundstück muss sicher sein, darf niemanden gefährden.

Wie es genau um das Tor und die Sicherheit dort steht müsste ein Fachkundiger vor Ort feststellen. Grundsätzlich muss m.E. nach nämlich ein Tor alter Bauart (freiliegende Federn usw.) nicht allein deswegen getauscht werden.
Daraus würde sich auch ergeben, ob der Handwerker eine Teilreparatur an dem alten Tor vornehmen darf oder nicht.

MfG
duck313

Der Handwerker hat nicht repariert, weil er es persönliche für Murks hält.
Und kein Regelwerk zwingt ihn dazu, Murks zu machen.
Es kann auch sein, dass er keine Gewähr für seine Arbeit übernehmen kann, wenn der Rest zu marode ist. Wenn die Feder dann morgen wirklich rausspringt (dann ist das Auto darin praktisch Schrott, nur mal so nebenbei), würdet ihr es entweder auf seine Arbeit schieben oder aber zumindest die Rechnung nicht bezahlen.

Hallo ich muss diesem Handwerker ein großes Lob aussprechen .

Hallo,
natürlich gibt es „gesetzliche Regelungen“. Frag mal Google nach „DIN“ und „Garagentore“ oder guckst Du hier:

Der Haken ist die Dehnbarkeit der berühmten „anerkannten Regeln der Technik“… ob die eingehalten wurden, wenn den lieben Kleinen das Fingerchen gequetscht wurde, sagen einem dann ganze Heerscharen von Sachverständigen - wenn man es drauf ankommen lassen will!

Wenn man dann allerdings zuvor so verbohrt ist, einem Handwerker eine gewisse Blödheit oder Gier lauthals per Protokoll einer Eigentümerversammlung „urkundlich zu attestieren“ und einen gefährlichen bekannten Mangel nicht zu beseitigen, weil man sich für schlauer hält, könnte einem der Advokat des Geschädigten wohl noch ein wenig mehr als einfache Fahrlässigkeit vorwerfen… Dass der Finger auch in einem einwandfreien Garagentor nichts zu suchen gehabt hätte, interessiert den dann erst mal nicht.

Gruß vom
Schnabel