Gibt es eine gesetzliche Regelung, wonach ein

Bei einer Eigentümerversammlung wollte eine Bewohnerin, daß neben den befestigten Außenstellplätzen eine freie Kiesfläche den Autos von Besuchern etc. (auch unter Hinnahme, daß sich dann jeder Hinstellt) als Stellplätze zur Verfügung gestellt wird - und zwar ohne Befestigung.

Erhebliche Einschränkung für einen angrenzenden Bewohner: Die Steine würden in seinen liebevoll gepflegten Garten geschleudert - ev. auch Fenster -, Steine können auch durch das Belüftungsgitter der Tiefgarage geschleudert werden und Autos beschädigen und es würden tiefe Furchen entstehen. M.E. - wenn - und dann gäbe es auch nichts zu meckern -, dann müßten die jetzt kiesigen beabsichtigten Stellplätze befestigt werden (m.M.), damit Schäden vermieden werden. Aber angeblich wurde der Beschluß bereits in einer Vorversammlung gefaßt, wo ich noch nicht Miteigentümerin (die allerdings nicht betroffen ist) gefaßt - kann das denn rechtens sein?

Darf eine Hausverwaltung diesen Antrag einer einzelnen Dame, deren Tochter hin und da auf Besuch kommt, entsprechen und genehmigen? Noch dazu - es handelt sich um 2 Eigentumsgebäude, aber gehört zu einer Einheit - wo nur das 1. Haus (die Dame wohnt im 2. Haus) davon betroffen wäre.

werden (m.M.), damit Schäden vermieden werden. Aber angeblich
wurde der Beschluß bereits in einer Vorversammlung gefaßt, wo
ich noch nicht Miteigentümerin (die allerdings nicht betroffen
ist) gefaßt - kann das denn rechtens sein?

Darf eine Hausverwaltung diesen Antrag einer einzelnen Dame,
deren Tochter hin und da auf Besuch kommt, entsprechen und
genehmigen?

Du schreibst oben, daß eine Versammlung die Änderung genehmigt hat. Die Versammlung war dann die Versammlung der Eigentümer und die darf so ziemlich alles beschließen, was nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Hausverwalter kann allenfalls Hinweise geben/Ratschläge erteilen und ist ansonsten an die Beschlüsse der Eigentümer gebunden. Die Entscheidung über die Änderung hat er ganz sicher nicht getroffen.