Gibt es eine 'Grauzone' vor der HP-Prüfung?!

Guten Abend an alle (Mit)leser/-innen.
Ich habe mal ein Frage bezüglich der Arbeit eines (fast) Heilpraktikers.
Ich befinde mich zur Seite in der Ausbildung zum Heilpraktiker und hätte meine Prüfung eigentlich auch schon ablegen können, habe diese aber auf eigenen Wunsch (meine Kinder hatten den Kampf gegen meine Schulbücher gewonnen :wink: )auf FRühjahr '09 verschoben.
Zeitgleich habe ich bereits einige Kurs über das INK (Regulationsdiagnostik und Psychokinesiologie)belegt!
Gibt es eine Möglichkeit (irgendeine „Grauzone“)bereits vor dem Ablegen der Prüfung auf diesem Gebiet zu arbeiten.
Natürlich nicht als HP,was selbstverständlich ist,aber vielleicht auf eine andere Art und Weise (z.B. als Lebensberater oder ähnliches)!

Ich möchte bitte nicht den Eindruck verbreiten,mich irgendwie um die Prüfung drücken zu wollen!

Aber als derzeit angestellter Physiotherapeut würde ich gerne in dieser Richtung mit meinen Patienten arbeiten,was mir aber im derzeitigen Arbeitsverhältnis nicht möglich ist!

Ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert!

Vielen Dank für die Antworten!
Mit freundlichen Grüßen von der Ostsee
Frank

Hallo Diagnose und Therapie gehören in die Hand des Arztes oder HP (Heilpraktikergesetz). Alles dazwischen kannst du als Gesundheitsberater/LEbensberater/ Stadtschamane etc. an und für sich ausüben.

dh. im Grunde würdest du dann nur Gesunde behandeln oder Leute bei der Erhaltung ihres aktuellen Gesundheitsstatus (also auch mit vorgefertigter Diagnose)unterstützen.

Nur verbessern darfst du die Gesundheit nicht, das wäre dann Therapie.

Also alles in allem nicht wirklich erstrebenswert.

Du dürftest allerdings auch unter Anweisung durch eine Arzt behandeln, ähnlich wie derzeit schon als PhysioT. Wenn sich ein Arzt findet der die Methoden toll findet …

Allerdings wäre auch zu Prüfen inweiweit du dich in die Geistheiler-Grauzone einklinken kannst, wie es viele Reikitherapeuten tun. Da gab es mal ein Urteil, dass Geistheilung keine ernstzunehmende Therapie sei, weshalb sie nicht unter das HPG fällt (zählt als Präzendenzfall, wie lange man sich drauf ausruhen kann ist unsicher).

Aber wieso probierst du dich nicht im eigentlichen Beruf (ergänzt durch Ernährungsberatung, uä. was auch ohne Schein geht), nur eben privat u. nicht rezeptiert und bietest darüber diverses rund um Bewegung an, und erweiterst nach der Prüfung dein Angebot.

Gruß Susanne

Das erinnert mich an einen Witz, in dem zwei sich streiten, und einer behauptet, operieren zu dürfen, ohne Arzt zu sein:

Ich kenne jemand, der operiert, ohne Arzt zu sein. Nennt sich Piercing.

Ja, aber das ist nicht zu Heilzwecken.

Ich kenne jemand anders, der operiert zu Heilzwecken. Macht er kostenlos. Kassiert Spenden. Nennt sich Wunderheiler.

Ja, aber das ist nicht gegen Entgelt.

Ich jenne auch jemand, der operiert zu Heilzwecken und nimmt Geld dafür. Nennt sich Tierarzt.

Ja, aber der operiert keine Menschen.

Ich kenne auch jemand, der operiert Menschen, zu Heilzwecken, und nimmt Geld. Der lebt in Tansania.

Ja, aber das ist nicht in Deuschland.

Ich kenne jemand, der operiert gelegentlich Menschen, zu Heilzwecken, nimmt Geld und lebt in Deutschland. Nennt sich Rettungsassistent oder so ähnlich.

Ja, aber das sind ja nur Notfälle.

Ich kenne jemand…

Und so geht das noch einige Zeit weiter. Ich weiß nicht, ob ich alles richtig wiedergegeben habe, ich bein kein Fachmann. Auf jeden Fall gibt es immer irgendwelche Grauzonen, glaube ich.