Der Geschädigte kann bei einem Autounfall für seine Kosten (Telefon, Porti, Fahrt zur Werkstatt zur Begutachtung usw.)pauschal eine Erstattung von der Gegenseite fordern kann. Jemand hat behauptet, der Höchstbetrag läge hier unter 50 EURO. Gibt es hier Urteile oder eine gesetzliche Regelung, die diesen Betrag eingrenzen?
usw.)pauschal eine Erstattung von der Gegenseite fordern kann.
Jemand hat behauptet, der Höchstbetrag läge hier unter 50 EURO.
Meines Wissens 24 €, es sei denn man könnte höhere Kosten nachweisen.
Gibt es hier Urteile
Jede Menge, die Aktenzeichen kann ich Dir allerdings nicht liefern.