Angeblich werden die Pensionsansprüche der beiden Ehepartner summiert und auf eine Maximalgrenze eingefroren. Kann dazu im Internet keinen Hinweis finden. Stimmt das überhaupt?
Hallo,
meines Erachtens wäre das mit dem GG nicht vereinbar.
gruß, Niels
Angeblich werden die Pensionsansprüche der beiden Ehepartner summiert und auf eine Maximalgrenze eingefroren. Kann dazu im Internet keinen Hinweis finden. Stimmt das überhaupt?
Hallo,
meines Erachtens wäre das mit dem GG nicht vereinbar.
gruß, Niels