Gibt es eine Krankschreibung mit

… Lohnfortzahlung für Großeltern, bei Erkrankung des Enkelkindes?

Allgemeine Pflegefreistellung

Anspruch auf Pflegefreistellung haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Dabei handelt es sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen.

Gründe für die Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung:

* Notwendige Pflege einer/eines – im gemeinsamen Haushalt lebenden – erkrankten nahen Angehörigen. Dazu gehören
o jene Personen, die in gerader Linie verwandt sind (z.B. Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern),
o Wahl- und Pflegekinder,
o die Ehegattin/der Ehegatte,
o die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner
o die Person, mit der Sie in einer Lebensgemeinschaft leben.
* Notwendige Betreuung des eigenen Kindes, aber auch Pflege- oder Wahlkindes, wenn die zuständige Betreuungsperson ausfällt ( Erkrankung, Aufenthalt in Heil- oder Pflegeanstalten, Freiheitsstrafe, Tod).

Hinweis: Pflegefreistellung kann sofort nach Beginn des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommen werden.
Dauer:

Anspruch auf Pflegefreistellung besteht innerhalb eines Arbeitsjahres höchstens im Ausmaß der Wochenarbeitszeit.
Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ist wegen der notwendigen Pflege nachweislich an der Arbeitsleistung gehindert. Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber kann folgendermaßen erbracht werden:

* Mündliche bzw. schriftliche Mitteilung oder
* Vorlage eines ärztlichen Attests

… Lohnfortzahlung für Großeltern, bei Erkrankung des
Enkelkindes?

Wichtig!!! Das Enkelkind muss nachweislich im Haushalt der Großeltern leben.

Hallo Seemann,
ich kann Dir da keine sichere Auskunft geben, aber ich denke das es nur möglich ist, wenn das Enkelkind in Deiner Pflegschaft ist. Das heißt, bei Dir wohnt und die Elternteile nicht zur Verfügung stehen. Aber wie gesagt, damit habe ich keine Erfahrung gemacht.
Lieben Gruß sendet
Anja

… Lohnfortzahlung für Großeltern, bei Erkrankung des
Enkelkindes?