Gibt es eine Lagerfrist für geeichte Wasseruhren?

Hallo allerseits,
Nach langem hin und her, wegen einer überteuerten Jahresabrechnung der Stadtwerke habe ich einen dreimal so hohen Jahrsverbrauch innerhalb eines Monats entdeckt. Dieser war wohl der Monat vor dem Wechsel der Wasseruhr.
Nun behaupte ich, das die Firma die Uhr falsch abgelesen hat und möchte eine Prüfung dieser Wasseruhr.
Deshalb meine Frage, ob es eine Lagerfrist für geeichte Wasseruhren gibt.
Danke und Gruss

Hallo !

Nach meiner Kenntnis nicht. Das wäre ja ein immenser Aufwand,die Uhren einzulagern und nach Kundennummer identifizierbar bereit zu halten. Das ist ein Massengeschäft,da die Eichfrist 5 Jahre beträgt sind das pro Jahr sicherlich mehrere 1000 Uhren,zumindest in der Stadt oder einem Versorgungsgebiet.

Beim Austausch von Wasseruhren wird der Zählerstand der alten Uhr in einem Protokoll festgehalten,ebenso der Anfangsstand der neuen Uhr (meist 0),ebenso die Zählernummern alt und neu.
Zur Info klebt man auch einen Aufklber in den Deckel der neuen Uhr rein,es zeigt den Altstand an und das Wechseldatum.

Das Protokoll muss man m.E. auch unterzeichnen.

Grundsätzlich kann es Übertragungsfehler geben,aber die sollten auffallen,auch dem Kunden selbst,denn er kann es doch mit Vorjahresrechnungen vergleichen.
Eine unbemerkt laufende Wasserspülung etwa,kann sehr wohl den Verbrauch extrem in die Höhe treiben,von Leckagen ganz zu schweigen,wenn an unzugänglicher Stelle,etwa im Gartenbereich.
Das kann man aber testen,wenn alles abgeschaltet ist,muss das Messrädchen stillstehen. Da die Uhren auch Durchsätze von 0,1 l anzeigen können,zeigt es auch kleinsten Verlust an.

MfG
duck313