Angenommen, jemand hat eine private Zusatzversicherung, in der Kosten für Heilpraktiker und von ihnen verschriebene Medikamente durch den Versicherer erstattet werden.
Nun weigert sich aber die Versicherung neuerdings, bestimmte Medikamente zu bezahlen.
Nun ist es recht mühsam und langwieri, jedesmal, wenn ein Hp. etwas verschreiben will, vorher bei der pKV nachfragen zu müssen, ob das Medikament auch erstattet wird.
Gibt es eine Liste von Medikamente oder eine zentrale Stelle, wo dies, vielleicht sogar online und anonym, vorgeklärt werden kann?
Dankbar für entsprechende Hinweise grüßt herzlich
M.
sicherlich keine befriedigende Antwort auf deine Frage, aber der „Heilpraktiker“ sollte ja eigentlich darüber informiert sein, welche „Medikamente“ unter welchen Bedingungen erstattungsfähig sind!?
Nicht nur unbefriedigend sondern auch unzutreffend
Der „Heilpraktiker“ ist genauso wenig darüber informiert wie der „Arzt“ über die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln. Dies ist ganz allein Sache des G-BA sowie der Kassen.
Das ist eine PKV, die hat erstmal nix mit dem G-BA zu tun (außer Bssis-Tarif, der eh keine heilpraktiker zahlt).
Inwieweit Medikamente gezahlt werden, hängt von den individuellen Vertrags- und versicherungsbedingungen ab. in den meisten fällen sind zum Beispiel Vitamine, Stärkungsmittel und ähnliches ausgeschlossen.
Auch wissen wir nicht was für ein Arzneimittel verordnet wurde (wenn es denn eins ist, kann ja auch ein Nahrungsergänzungsmittel sein) und warum es abgelehnt wurde.
Ohne weitere Informationen (z. B. PZN des Präparats) stochert man hier nur im Nebel.
Die Versicherung kann sich nicht „neuerdings“ weigern, wenn sie zuvor aus Vertragspflicht heraus geleistet hatte. Anders sieht das aus, wenn zuvor nur aus Kulanzgründen erstattet wurde - dann kommt es auf den Einzelfall an.
Aus dem Bauch heraus vermutet steht aber im Versicherungsvertrag, dass in Deutschland zugelassene Medikamente erstattet werden, wenn sie nach 1) Verschreibung (Rezeptpflicht) 2) durch einen (ggf. auch nur ärztlichen) Behandler 3) in einer anerkannten (ggf. auch deutschen) Apotheke erworben wurden. Derlei kann z. B. so beschrieben werden:
„Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in Abs. 2 genannten Behandlern (Anm. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker) verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden.“
Was in Deinem Vertrag steht, müsstest Du dort selber nachsehen. Wenn nach der vertraglichen Regelung die Erstattungsfähigkeit außer Frage steht, solltest Du Deiner PKV Dampf machen.
Eine weitere Möglichkeit ist die, dass homöopathische Leistungen (und Arzneien) nur dann bezahlt werden, wenn zuvor eine Überweisung von einem Arzt vorlag. Das ist zwar eher bei Heilmitteln der Fall (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie etc.), kann aber natürlich auch im Vertrag stehen. Grundsätzlich steht nämlich in den AVB, dass nur medizinisch notwendige Maßnahmen erstattet werden. Was ein Arzt verordnet/wohin er überweist, ist in der Regel definitorisch als medizinisch notwendig zu betrachten. Bei einem Homöopathen, der nicht auch Arzt ist, sieht das natürlich anders aus.