Gibt es eine Mindestarbeitszeit

Leider kann ich zu diesem Thema niergends etwas finden. Des halb hier meine Frage.

Ich bin eine Teilzeitbeschäftigte mit 10 Wochenstunden und arbeite in einem Krankenhaus(TVÖD).
Meine Dienste fallen zumeist aufs Wochenende oder ich mache in der Woche Nachtdienst.
Nun fallen im Dezember 4 Termine an unterschiedlichen Tagen an, die laut Stationsleitung Pflichttermine sind( Stationsbesprechung Dauer 1h, Betriebsärztin ca. 1/2 Stunde, Reanimationsfortbildung ca. 2h und Brandschutz ca. 1h).

Die reine Anwesendheitszeit wird natürlich vergütet. Das sind aber für diese 4 tage insgesamt nur 4 1/2 Stunden.
Da ich jeweils 1/2 Stunde für An-und Abfahrt brauche und für diese sehr kurzen Termine auch noch einen Babysitter bezahlen muss, muss ich jedoch für mind. 8 1/2 Stunden einen Babysitter organisieren.
Allein im Dezember muss ich nun für diese Veranstaltungen mind. 85,- für den Babysitter(für 2 Kinder) sowie 4x Benzinkosten und Parkgebühr (ca. 30,-) zusätzlich zahlen.
Das ist 1/4 meines Monatsverdienstes und natürlich sehr ärgerlich.

Vor meiner Elternzeit gab es in (einem anderen Krankenhaus) die Regelung, dass man mind. 3h gutgeschrieben bekommt, wenn man aus dem frei extra zu solchen Veranstaltungen kommen musste.

Mich würde interessieren, ob es eine Mindestarbeitszeit gibt, die der Arbeitgeber bezahlen muss, wenn der Arbeitnehmer an seinem freien Tag extra zur Arbeitsstätte kommt.

Lieben Dank Nicole

Hallo Nicole,

leider kann ich Dir, nach meinem Wissensstand, keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Ich würde aber mit meinen Vorgesetzten sprechen, ob man hier nicht wenigstens die zusätzlich anfallenden Kosten erstatttet.

Gruß
Christian R.

Liebe Nicole, leider kann ich dir keinen kompetenten
Ratschlag geben! Wenn ich aber davon aus gehe, das der Betriebsrat seine Arbeit ordentlich macht, sollte er zumindest vermitteln können!
LG Oliver

Hallo Nicole,

zuerst mal die Frage, ob es nicht organisiert werden kann, dass du an den gewissen Tagen „Dienst“ schieben kannst um auf deine Stunden zu kommen und danach andere Tage zu Hause bleiben kannst?

Leider steht von Mindestarbeitszeit nichts im TVÖD. Aber vielleicht hilft dir das weiter? http://dejure.org/gesetze/TzBfG/12.html

Trotzdem „Danke“ für die Antwort!
Gruß Nicole

Trotzdem „Danke“
Gruß Nicole

Danke für die Antwort
Gruß Nicole

sorry, leider kann ich dir nicht weiterhelfen!

Nein, die gibt es nicht. Die persönlichen Umstände sind nicht Problem des Arbeitgebers. Unter Umständen gibt es im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung dazu Regelungen. Bei uns z.B. gibt es dafür 1,5 Stunden extra, aber das ist in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Wenn es die nicht gibt und dazu im Tarifvertrag auch nichts steht (den für den Öffentlichen Dienst kenne ich nicht), dann hast Du Pech gehabt.

Hallo,

lt. Teilzeit und Befristungsgesetz besteht, wenn es durch Tarifvertrag nicht abweichend festgelegt ist (was ich hier nicht weiß!) eine Mindestbeschäftigungszeit von 3 Stunden, also wie Deine alte Regelung. § 12 Absatz 1.

Viele Grüße

Peter