… Arbeitslosengeld nicht zu verlieren wenn man selber kündigt? Etwa bei Kündigung wegen psychischer überbelastung?
Nur mit ärtzlichen Bestätigungen, das die Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann und die eigene Gesundheit gefährdet. Nur die Angabe von Erkrankungen (ohne Beweiß), führt zur Speerzeit beim ALG I . Warum aber kündigen, wenn die Erkrankungen vorliegen kann man mit dem AG einen Aufhebungsvertrag machen, der beinhaltet, das die Arbeit aus gesundheitlichen Grüpnden nicht mehr ausgeführt werden kann. MfG
[MOD] Vorposting wegen FAQ:1129-Verstoß gelöscht.
Aber reicht dafür, dass AG und AN das in den Aufhebungsvertrag schreiben oder muss ein Arzt das bestätigen?
Gruß
Nur mit ärtzlichen Bestätigungen, dass die Erwerbstätigkeit
nicht mehr ausgeführt werden kann und die eigene Gesundheit
gefährdet.
Diese Behauptung würde ich bei den spärlichen Informationen nicht aufstellen.
Nur die Angabe von Erkrankungen (ohne Beweis),führt zur Sperrzeit beim ALG I .
Nein, eine Eigenkündigung ohne ausreichende Begründung führt zu einer Sperrzeit nach § 159 SGB III.
Warum aber kündigen, wenn die Erkrankungen vorliegen kann man mit dem AG einen Aufhebungsvertrag machen, der beinhaltet, dass die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann.
Stimmt, auch so kann man mit einer Sperre bedacht werden.
Interessant was Manche hier aus einem Einzeiler alles rauslesen können.
osmodius
Eine ärztliche Bestätigung ist immer gut, denn im SGB liegt die Beweißlast für Sachverhalte beim Antragsteller, Was natürlich auch durch einen Arzt des AA festgestellt werden kann. LG