Liebe Gemeinde,
besteht für Möbelhäuser etc. für die dort ausgestellten Beispiel Möbel ( diese die dann nachher
nach Kundenwunsch zusammengestellt werden) eine Preisauszeichnungspflicht?
Liebe Gemeinde,
besteht für Möbelhäuser etc. für die dort ausgestellten Beispiel Möbel ( diese die dann nachher
nach Kundenwunsch zusammengestellt werden) eine Preisauszeichnungspflicht?
Hallo,
schon mal in § 4 Abs. 3 PAngV geschaut?
Waren, die nach Musterbüchern angeboten werden, sind dadurch auszuzeichnen, dass die Preise für die Verkaufseinheit auf den Mustern oder damit verbundenen Preisschildern oder Preisverzeichnissen angegeben werden.
Das dürfte wohl einschlägig sein, wenn man solche Muster im Laden stehen hat.
Gruß vom Wiz
Danke für die Antwort.
Bei einem Besuch in einem großen Möbelgeschäft waren weder die kompletten Küchen, E-Geräte oder einzelne Schränke ausgezeichnet. Ist sowas Abmahnfähig?
Leicht O.T. Abmahnbar
Hallo Kleinehrlich
Wenn du schon die Keule schwingen willst, solltest du dich um korrekte Terminologie kümmern.
Die Möbel werden niemals fähig sein, irgendetwas abzumahnen.
Aber eine schlechte oder keine Preisauszeichnung ist abmahnbar.
Gruß
R.
Bei einem Besuch in einem großen Möbelgeschäft waren weder die
kompletten Küchen, E-Geräte oder einzelne Schränke
ausgezeichnet. Ist sowas Abmahnfähig?
Ich habe noch nie erlebt, dass in einem Küchenstudio die einzelnen Schränke ausgezeichnet waren. Insofern behaupte ich jetzt einfach mal: das muss auch nicht sein. Vermutlich deshalb, weil man dort eben nicht einzelne Schränke etc. kauft, sondern eine komplette Küche mit Montage je nach Aufwand und Ausstattung und eine Auszeichnung deshalb ziemlich sinnfrei wäre.
Moin,
Aber eine schlechte oder keine Preisauszeichnung ist
abmahnbar.
Aber doch wohl nicht vom Kunden, oder?
Gruß
TET
Die Frage ist ja gar nicht ob einzelne Schränke ausgepreist sein müssen, sondern vielmer die kompletten Küchen, damit der Kunde eine Vergleichsmöglichkeit hat.
Die Frage ist ja gar nicht ob einzelne Schränke ausgepreist
sein müssen, sondern vielmer die kompletten Küchen, damit der
Kunde eine Vergleichsmöglichkeit hat.
Es wurde doch zitiert:
" Waren, die nach Musterbüchern angeboten werden,…"
Trifft doch auf Küchen wohl zu, oder?
Und weiter:
" sind dadurch auszuzeichnen, dass die Preise für die Verkaufseinheit auf den Mustern oder damit verbundenen Preisschildern oder Preisverzeichnissen angegeben werden."
und das wird doch gemacht, oder?
Es gibt ganz einfach keine Preis für die komplette Küche, weil es keine komplette Küche gibt. Jede ist individuell. Und wenn es doch mal eine Komplettküche gibt, ist sie dann auch ausgezeichnet. Schon aus Werbegründen.