Gibt es eine Pflicht zum Quittieren von Firmenpost?

Hallo. Ich möchte einen Brief zu meinem Arbeitgeber bringen und mir den Empfang quittieren lassen (es muss nicht der Inhalt sein der mir bestätigt wird, dh der Brief muss nicht unbedingt geöffnet werden). Da es eine sehr kleine Firma ist, sind die Zuständigkeiten nicht klar geregelt (2 Chefs, 2 Angestellte). Ich will mir den Brief aber quittieren lassen, auch wenn die Chefs gerade nicht da sind. Frage: Gibt es bei Angestellten die Pflicht zur Inempfangnahme und Bestätigung der Post? Und was mache ich (ausser der aufwändigen Lösung, einen Zeugen mitzunehmen - ich bin in der Stadt fremd), wenn sich das Personal weigert?

PS ein Einschreiben ist aus diversen Gründen die schlechtere Wahl.

Darf man die Gründe erfahren ?

Und wer sagt denn, die Angestellten würden dir nicht den Empfang quittieren ?
Und wenn nicht, was willst Du dagegen machen ? willst du denen dann einen langen Vortrag halten und auf eine Rechtslage hinweisen die es nicht gibt ?

Sende per Einschreiben und gut ist es.
Es gibt 2 Formen, einmal unterschreibt der Postbote (Einwurfeinschreiben) und einmal ( Übergabe-Einschreiben) unterschreibt ein Mitarbeiter des Büros (Postbevollmächtigter).

ach, wie ist die Welt wieder kompliziert !

duck313

:wink:
Die Frage ist doch klar formuliert. Gibt es eine Pflicht zum Quittieren von Post oder nicht?

Wenn Du neugierig bist, wieso kein Einschreiben, schreibe ich Dir die Gründe gern privat.

Nein, gibt es nicht.

Wenn man etwas Wichtiges beweisbar zustellen möchte, dann wählt man die einfache Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

Nein.

Fax mit Übertragungsprotokoll, Einschreiben, Zustellung durch Gerichtsvollzieher, Zustellung durch Boten mit Zeuge, eigene Zustellung und Zeuge, mit dem Handy ein kleines Filmchen drehen, das dokumentiert, wie du (das auf dem Filmchen lesbare) Briefchen in den Briefkasten wirfst (entwickelt aber möglicherweise keine Beweiswirkung zum Zeitpunkt des Einwurfs).

Nicht nur die Angestellten, auch die „Chefs“ sind nicht verpflichtet, den Empfang eines Schriftstücks zu quittieren. Bei den Angestellten wäre das (neben anderen Voraussetzungen) ohnehin nur rechtssicher, wenn diese auch als Empfangsbevollmächtigte bestellt sind.

Eine ausführliche Darstellung, wie man rechtssicher eine Willenserklärung zustellt, findest Du z.B. hier, etwas weniger ausführlich (aber durchaus hinreichend) hier.

Freundliche Grüße,
Ralf

Danke.

Hallo,

Einschreiben mit Rückschein ist grundsätzlich eine sehr gute Wahl, wenn es um eine Zugangsbestätigung mit Datum geht.
Wer dann beim AG die Post tatsächlich entgegennimmt und den Rückschein unterschreibt, ist für den Absender grundsätzlich egal.
Wird die Annahme bzw. die Unterschrift verweigert, wird dies vom Zusteller vermerkt und mit Vermerk zurückgesandt. auch dann hat der Absender grundsätzlich kein Problem, denn die Verweigerung dürfte dann als unzulässige „Zustellungsvereitelung“ gewertet werden.

Ein AG hat grundsätzlich sicher zu stellen, daß er postalisch erreichbar ist - auch bei persönlicher Abwesenheit.

&Tschüß
Wolfgang