Gibt es eine "Psychisch-Kranken-Datei" zum allgemeinen Einsehen?

Hallo,
ein Nachbar beleidigt nahezu jede Person mit allen möglichen Kraftausdrücken. Als man ihn den Vorhalt machte, daß er sich der Beleidigung strafbar mache, erwiederte er, er sei geisteskrank und dieses sei vom Gericht festgestellt worden. Auf Grund dieser Feststellung sei er schuldunfähig und könne jeden nach Lust und Laune straffrei beleidigen.

Frage: Gibt es eine Kartei, die man hinsichtlich dieser Aussage einsehen kann (evtl. auch durch einen RA) und/oder wie verhält man sich gegenüber so einer Person die normalerweise in eine Psychiatrie gehört? Wegsehen und -hören kann man nicht mehr.

Das würde mich auchmal interessieren.

Im TV hatten sie mal einen Tourette-Patienten, der fortwährend eine Grußformel brachte, deren Benützung normalerweise durch § 86a StGB verboten ist.

Gibt es da ein entsprechendes Attest?

Nein.

Es gibt den §827 BGB:
„Wer […] in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich.“

Möglicherweise meint er das. Aber so wie sich deine Beschreibung liest („nach Lust und Laune“), hat der Nachbar sehr wohl eine freie Willensbestimmung. Sonst müßte es ihm ja selbst peinlich sein, und dann käme er nicht mit „Ätsch, ich darf ungestraft @#*&! zu dir sagen!“

Das täte mich doch sehr wundern.

Wegziehen wäre noch eine Möglichkeit.
Und Beleidigungen kann man natürlich möglichst gut dokumentieren und zur Anzeige bringen. Dann wird sich schnell rausstellen, was an der Behauptung dran ist.

Gruß,

Kannitverstan

Wohl eher den Jagdschein:

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Nein, natürlich gibt es solche Datei nicht. Darf es nicht geben.

So lange von der Person keine Gefahr ausgeht, gibt es keinen Anlass für Aufregung.

Warum nicht? Natürlich kann man Gerede eines Kranken ignorieren/überhören.
Gehe mit den Beschimpfungen/Äußerungen des Gestörten in gleicher Weise um wie mit dem Gerede zahlloser in- und ausländischer Politiker. Einfach ignorieren und alles ist gut.

Gruß
Wolfgang

Nein, so eine Kartei gibt es natürlich nicht.
Wenn er dich beleidigt, suche dir Zeugen und zeige ihn an.
Wenn er wirklich aufgrund einer Krankheit schuldunfähig ist, wird es sich dann herausstellen. Vielleicht kennt ihn die Polizei ja auch schon?

Menschen mit Tourette- Syndrom stoßen tatsächlich manchmal Beleidigungen aus, ohne das steuern zu können. Du kannst es ja mal googeln, es gibt auch interessante Videos dazu.
Dieses Phänomen ist aber nicht sehr häufig, und wenn jemand davon betroffen ist, sollte er tunlichst bemüht sein, die Nachbarschaft sachlich und informativ darüber aufzuklären.
So wie du es berichtest, klingt es doch sehr nach einer Ausrede seinerseits.
Also, wenn es wirklich schlimme Beleidigungen sind: anzeigen.

Nein, eine solche Kartei gibt es nicht, das würde dem Datenschutz entgegenstehen.

Wenn jemand im schuldunfähigen Zustand Straftaten begeht, kann er dafür nicht bestraft werden. In eine Psychatrie eingewiesen werden kann er aber nur, wenn ein Gutachter feststellt, dass er für die Allgemeinheit gefährlich ist…

Man könnte natürlich erstmal eine Anzeige bei der Polizei machen, dann wird man schon erfahren, ob ein Verfahren eingeleitet werden kann oder nicht. Vielleicht ist es ja auch nur eine Ausrede des Nachbarn…

Beatrix

Dann gib Konter.

Und was hinderte Dich bisher daran, die Person anzuzeigen ? Erst nach Schreiben der Staatsanwaltschaft, sie stelle das Verfahren ein, weil die Person schuldunfähig sei, wüsstest Du Bescheid.

Erstmal anzeigen. Tut sich nichts, Tränengas bereithalten.
Man muss sich nicht alles gefallen lassen, wenn die Polizei informiert ist und in angemessener Zeit nichts näheres mitgeteilt wird. Wenn er wieder frech wird, ebenfalls beleidigen! Wird er handgreiflich: Tränengas! Ist durch Notwehr abgedeckt.
Gruß
rakete

Ach ja…

sehr witzig. Das Gesetz kennt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, du wahrscheinlich nicht. Das Wort Eskalation kennst du wahrscheinlich auch nicht…

Wers jetzt noch nicht kapiert hat: es empfiehlt sich NICHT, auf eine Beschimpfung mit körperlichem Angriff zu reagieren, und ist auch nicht durch den Notwehrparagrafen gedeckt.

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Was ist unverhältnismäßig, wenn ich zuerst eine Anzeige empfehle?
Auch die Erwiederung einer Beleidigung (z.B. "selber A…loch) ist nicht unbedingt eskalierend.
Dann kann es natürlich nicht schaden, gewappnet zu sein, wenn der Aggressor „eskalieren“ will.
Ich bin zugegebenermaßen Nichtjurist. Bitte erkläre es mir!
Gruß
rakete

Nachfrage: Woher weiß denn das Gericht bei einer Anzeige, daß die Person schuldunfähig ist? Die können doch nicht immer neue Gutachten machen.
Und ein Tourette-Syndrom liegt nicht vor.
Diese Person ist Analphabet, der Geisteszustand liegt auf dem Niveau eines Achtjährigen, seine Wohnung ist ein Messie-Saustall und das gesellschaftliche Verhalten nennt man kleinkriminell …
Eigentlich ein Fall für die Klappse.

Dann könntest du die Einrichtung einer Betreuung beantragen…