Hallo,
ein Nachbar beleidigt nahezu jede Person mit allen möglichen Kraftausdrücken. Als man ihn den Vorhalt machte, daß er sich der Beleidigung strafbar mache, erwiederte er, er sei geisteskrank und dieses sei vom Gericht festgestellt worden. Auf Grund dieser Feststellung sei er schuldunfähig und könne jeden nach Lust und Laune straffrei beleidigen.
Frage: Gibt es eine Kartei, die man hinsichtlich dieser Aussage einsehen kann (evtl. auch durch einen RA) und/oder wie verhält man sich gegenüber so einer Person die normalerweise in eine Psychiatrie gehört? Wegsehen und -hören kann man nicht mehr.