Gibt es eine Rücknahmepflicht für Secondhand Waren

Gibt es für Secondhand Läden eine gesetzliche Rücknahmeverpflichtung oder ist es den Läden überlassen, Ihre Ware nach „Verlassen des Hauses“ wieder zurück zu nehmen.

Wie verhält sich das, wenn der selbe Laden auch Waren online anbietet - gilt dann das gleiche wie in einem Secondhandladen oder gibt es hier eine andere Rücknahmeregelung?

Ich frage, weil ich sehr unterschiedliche AGB´s der unterschiedlichen Seconhandläden gefunden habe. Einige schliessen die Rücknahme aus, andere wiederrum erwähnen es nicht.
Was gilt denn nun in welchem Fall genau?

Gibt es für Secondhand Läden eine gesetzliche
Rücknahmeverpflichtung oder ist es den Läden überlassen, Ihre
Ware nach „Verlassen des Hauses“ wieder zurück zu nehmen.

Es gibt überhaupt keine Verpflichtung Ware zurück zu nehmen. Ob Secondhand oder nicht. Viel bieten soetwas aber freiwillig an.

online schon, dann gilt das fernabsatzgesetz

Es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr u.a.

online schon, dann gilt das fernabsatzgesetz

Abgesehen davon, dass es kein Fernabsatzgesetz mehr gibt, war das hier ausdrücklich nicht die Frage. Hier ging es um einen Kauf im Ladengeschäft, welches ggf. auch online Ware vertreibt und die Frage bezog sich ausdrücklich auf die Warenart „second hand“.

Auch ohne Gruß

S.J.

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