Hallo Stefan
„Wir haben hier halt keine Klimaanlage“ wird als
gerechtfertigte Ausnahme aber kaum gelten können.
Was zu belegen/beweisen wäre.
Ach, weißte, zwei Prozesse, zwei Urteile.
Ich habe übrigens das Merkblatt was ich erwähnte
wiedergefunden.
http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/ht…
Ja, die BGI 7004. Die BGI haben aber nur Empfehlungscharakter und sind außerdem kein staatliches Recht.
Dort steht außerdem das die Raumtemperatur selbst mit
Klimaanlage
nur 6 Grad unter der Außentemperatur sein soll.
Das war die Stelle mit x Grad die ich im Kopf hatte.
Genau, x = 6 Kelvin, ich wollte aber, dass du es selber findest *sardonischgrins*
Der Wert kommt einfach als „physiologisch günstig“ aus der Klimatechnik und steht in keinem Gesetz.
Übrigens tut sich ein Arbeitgeber keinen Gefallen mit
Sparsamkeit am falschen Platz: Untersuchungen haben gezeigt,
dass die geistige Leistungsfähigkeit von Bürokräften mit
steigenden Raumtemperaturen stark abnimmt.
Klimageräte kann man nicht bezahlen, die Kosten stehen in
keinem
Verhältnis zum Nutzen.
Kommt drauf an, in welcher Art Gebäude man ist und wie lange solche Zustände herrschen.
Desweiteren ist dies in gemieteten
Räumen
natürlich auch nicht so einfach machbar.
Dito. Oder anders gefragt: Wieso dann überhaupt angemietet?
Zumindest hier im meinem Umfeld (Technologie-Zentren) gibt es
sowas nicht.
Dann kann es eigentlich kein Neubau sein, da dort Temperaturen über 26°C ein Mangel sind, denn mit technischen Mitteln ist das heute auch ohne Klimatisierung hinzukriegen, selbst im Hochsommer.
PS: Aktuell 29,8 Grad im Büro
D.h. ihr hattet heute 36°C Außentemperatur im Schatten oder was? Wo denn?
Gruß
smalbop