Gibt es eine Temperaturregelung für die Oberstufe?

Guten Tag,

es ist ja klar, dass es für die Oberstufe kein Hitzefrei gibt. Aber angenommen, in einem schlecht isolierten Gebäude findet der Unterricht bei 40-50 Grad Celsius statt, würde es da ein Gesetz geben, dass den Schülern und Lehrern erlauben würde, entweder den Unterricht abzubrechen oder die Schule zu verlassen um an einem besser temperierten Ort den Unterricht fortzusetzen?
Würde da ein Arbeitsgesetz greifen, da die Oberstufenschüler ja meist vor dem Gesetz wie Arbeitnehmer gehandhabt werden?

Lieben Dank für Antworten
Taaya

Grüß Gott,

es ist ja klar, dass es für die Oberstufe kein Hitzefrei gibt.

entschuldige die Gegenfrage: Warum ist das klar? Meine Schulzeit ist zwar schon eine zeitlang her, aber wenn damals hitzefrei war, dann hatten alle hitzefrei - von Klasse 5 bis 13 (die gabs damals noch).

Pfia God,
Markus

Würde da ein Arbeitsgesetz greifen, da die Oberstufenschüler
ja meist vor dem Gesetz wie Arbeitnehmer gehandhabt werden?

Nicht dass ich wüsste, dass Oberstufenschüler vor dem Gesetz wie Arbeitnehmer behandelt werden. Es gibt diesen Grundsatz allerdings in bezug auf Lehrer, denn die sind sehr wohl Arbeitnehmer. Laut Arbeitsstättenrichtlinie 6/1,3 „Raumtemperaturen“, § 2.4 sind 26°C Ende der Fahnenstange.

http://bb.osha.de/good_practice/wmiw/arbst/asr6_1.htm

Problem dabei: Das Recht, sich darauf zu berufen, steht nur einem Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber - also dem Lehrer gegenüber der Schulverwaltung - zu. Aber vielleicht spielt er ja mit.

Gruß
smalbop

Hallo!

Laut Arbeitsstättenrichtlinie 6/1,3
„Raumtemperaturen“, § 2.4 sind 26°C Ende der Fahnenstange.

  1. Steht da „soll“
  2. Würde das heißen, alle Büros ohne Klimanalage wären im moment nicht
    zulässig, was ich zu bezweifeln wage.

Irgendwas kann da nicht so ganz stimmen…

Ich habe da mal was gelesen das es durchaus wärmer sein darf aber
nicht mehr als x Grad über Außentemperatur, finde es auf die Schnelle
leider nicht.

Gruß
Stefan

Hallo.

  1. Steht da „soll“

http://www.ipwiki.de/verfahrensrecht:sollvorschrift

  1. Würde das heißen, alle Büros ohne Klimanalage wären im
    moment nicht
    zulässig, was ich zu bezweifeln wage.

Bitte sehr, bezweifle, wir leben in einem freien Land.

Irgendwas kann da nicht so ganz stimmen…

Falls du die Büros meinst, die wärmer als 26°C sind: Ja!

Ich habe da mal was gelesen das es durchaus wärmer sein darf
aber
nicht mehr als x Grad über Außentemperatur, finde es auf die
Schnelle
leider nicht.

Der Wert x würde mich dann auch interessieren, vor allem bei -20°C Außentemperatur…

Gruß
smalbop

Hallo

Der Wert x würde mich dann auch interessieren, vor allem bei
-20°C Außentemperatur…

Dann mußte ich wohl doch suchen …

http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/ser…
In dieser ASR6 von 2001 steht da:
„Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten.
Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die
Lufttemperatur höher sein.“

OK, keine x Grad aber dann Ausnahmefälle.

Hat man keine Klimaanlage ist das wohl ein Ausnahmefall und es darf
wärmer sein oder nicht?

Gruß
Stefan

Hallo

In dieser ASR6 von 2001 steht da:
„Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht
überschreiten.
Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen
die Lufttemperatur höher sein.“

OK, keine x Grad aber dann Ausnahmefälle.

Hat man keine Klimaanlage ist das wohl ein Ausnahmefall und es
darf wärmer sein oder nicht?

Das würde ich restriktiv interpretieren: Auch dann, wenn die Außentemperatur noch höher ist, darf die Innentemperatur nur in Ausnahmefällen 26°C überschreiten. Sonst hieße die Vorschrift schlicht: „Bei darüberliegender Außentemperatur darf die Lufttemperatur höher sein“. Was nun ein Ausnahmefall ist, wird im Einzelfall zu entscheiden sein. Beispielsweise fällt mir da der Jahrhundertsommer 2003 ein, als viele durchaus vorhandene Klimaanlagen es schlicht nicht mehr packten. Einfach nur zu sagen „Wir haben hier halt keine Klimaanlage“ wird als gerechtfertigte Ausnahme aber kaum gelten können.

Übrigens tut sich ein Arbeitgeber keinen Gefallen mit Sparsamkeit am falschen Platz: Untersuchungen haben gezeigt, dass die geistige Leistungsfähigkeit von Bürokräften mit steigenden Raumtemperaturen stark abnimmt.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop!

„Wir haben hier halt keine Klimaanlage“ wird als
gerechtfertigte Ausnahme aber kaum gelten können.

Was zu belegen/beweisen wäre.

Ich habe übrigens das Merkblatt was ich erwähnte wiedergefunden.
http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/ht…
Dort steht außerdem das die Raumtemperatur selbst mit Klimaanlage
nur 6 Grad unter der Außentemperatur sein soll.
Das war die Stelle mit x Grad die ich im Kopf hatte.

Übrigens tut sich ein Arbeitgeber keinen Gefallen mit
Sparsamkeit am falschen Platz: Untersuchungen haben gezeigt,
dass die geistige Leistungsfähigkeit von Bürokräften mit
steigenden Raumtemperaturen stark abnimmt.

Klimageräte kann man nicht bezahlen, die Kosten stehen in keinem
Verhältnis zum Nutzen. Desweiteren ist dies in gemieteten Räumen
natürlich auch nicht so einfach machbar.

Zumindest hier im meinem Umfeld (Technologie-Zentren) gibt es
sowas nicht.

Gruß
Stefan

PS: Aktuell 29,8 Grad im Büro

Hallo,

wichtig wäre das Bundesland. Im Brett Unterricht und Erziehung im Bereich Wissenschaft sind Experten zum Schulrecht zu finden. Oder mal auf der Seite des Kultusministerium im Schulrecht, oder unter Hitzefrei Oberstufe im Netz suchen.

ms

Ps: Bevor du einen neuen Artikel schreibst, frage lieber den Mod, ob er verschiebt, sofern du das überhaupt möchtest.

Hallo Stefan

„Wir haben hier halt keine Klimaanlage“ wird als
gerechtfertigte Ausnahme aber kaum gelten können.

Was zu belegen/beweisen wäre.

Ach, weißte, zwei Prozesse, zwei Urteile.

Ich habe übrigens das Merkblatt was ich erwähnte
wiedergefunden.
http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/ht…

Ja, die BGI 7004. Die BGI haben aber nur Empfehlungscharakter und sind außerdem kein staatliches Recht.

Dort steht außerdem das die Raumtemperatur selbst mit
Klimaanlage
nur 6 Grad unter der Außentemperatur sein soll.
Das war die Stelle mit x Grad die ich im Kopf hatte.

Genau, x = 6 Kelvin, ich wollte aber, dass du es selber findest *sardonischgrins*
Der Wert kommt einfach als „physiologisch günstig“ aus der Klimatechnik und steht in keinem Gesetz.

Übrigens tut sich ein Arbeitgeber keinen Gefallen mit
Sparsamkeit am falschen Platz: Untersuchungen haben gezeigt,
dass die geistige Leistungsfähigkeit von Bürokräften mit
steigenden Raumtemperaturen stark abnimmt.

Klimageräte kann man nicht bezahlen, die Kosten stehen in
keinem
Verhältnis zum Nutzen.

Kommt drauf an, in welcher Art Gebäude man ist und wie lange solche Zustände herrschen.

Desweiteren ist dies in gemieteten
Räumen
natürlich auch nicht so einfach machbar.

Dito. Oder anders gefragt: Wieso dann überhaupt angemietet?

Zumindest hier im meinem Umfeld (Technologie-Zentren) gibt es
sowas nicht.

Dann kann es eigentlich kein Neubau sein, da dort Temperaturen über 26°C ein Mangel sind, denn mit technischen Mitteln ist das heute auch ohne Klimatisierung hinzukriegen, selbst im Hochsommer.

PS: Aktuell 29,8 Grad im Büro

D.h. ihr hattet heute 36°C Außentemperatur im Schatten oder was? Wo denn?

Gruß
smalbop

Morgen smalbop!

Ach, weißte, zwei Prozesse, zwei Urteile.

Kann du die verlinken, würde mich interessieren.

Ja, die BGI 7004. Die BGI haben aber nur Empfehlungscharakter
und sind außerdem kein staatliches Recht.

Da hast du natürlich Recht aber wenn ich mich als AG daran halte hat
es der AN sehr, sehr schwer.

Genau, x = 6 Kelvin, ich wollte aber, dass du es selber
findest *sardonischgrins*

Gemein bist du. :smile:

Dito. Oder anders gefragt: Wieso dann überhaupt angemietet?

Hä?
Wenn du mir ca. 1mio gibst bau ich sofort ein eigenes Bürogebäude
mit Klima. Du mußt sie mir gar nicht schenken, es würde reichen
du leihst sie meiner Firma (als Bürgschaft dient das Gebäude).

Zumindest hier im meinem Umfeld (Technologie-Zentren) gibt es
sowas nicht.

Dann kann es eigentlich kein Neubau sein, da dort Temperaturen
über 26°C ein Mangel sind, denn mit technischen Mitteln ist
das heute auch ohne Klimatisierung hinzukriegen, selbst im
Hochsommer.

Ich arbeite hier http://www.tph.de/Default.aspx?tabid=64 aber
auch hier http://www.europark-ac.de/ und in allen mir bekannten
Zentren ist es nicht besser.
Ich glaube du verwechselst da Großunternehmen (derer es ein paar
wenige in D gibt) und die vielzahl kleiner und mittelständiger
Betriebe.

PS: Aktuell 29,8 Grad im Büro

D.h. ihr hattet heute 36°C Außentemperatur im Schatten oder
was?

Nö, etwa 30 Grad, da ja keine Klimaanlage vorhanden. Diese tollen
Vorschläge morgens lüften und dann das Fenster zumachen funktioniert
doch nur in Großraumbüros wenn man alleine ist.

Wo denn?
Raum Aachen

Typisches MA Büro bei mir 32qm, 2 Mitarbeiter und etwa 1,5kW
Wärmeleistung durch technische Geräte, laß da mal das Fenster zu.

Gruß
Stefan