Gibt es eine Verjährungsfrist für Mietnebenkosten?

Hallo Nicole,
der Vermieter hat Zeit für die NKA bis zu einem Jahr nach Ablauf des Abrechnunszeitraumes.
Wenn ihr am 1.3.09 eingezogen seid, und der Abrechnungszeitraum vom 1.3.- zum 28.2.2009 gehen würde, hätte der Vermieter bis zum 28.2.2010 Zeit gehabt.
Er kann aber auch, wie üblich, das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum wählen. Dann hättet ihr aber auch schon eine Abrechnungen haben müssen: 1.1.2009-31.12.2009 (Bei euch dann nur 10 Monate) hätte bis spätestens 31.12.2010 bei euch sein müssen.
Zu dem Thema gibt es etliches aber hier im Forum!
Bitte immer erst suchen, dann fragen!
z.B.
/t/verjaehrung-bei-nebenkostenabrechnung/4613496
/t/nebenkosten-verjaehrung/3145470
/t/nebenkosten-verjaehrung–2/3262659
dann dazu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html
Lies dich schlau!

Gruß
Mary