Gibt es eine Widerrufsfrist mündl. Arbeitszusage?

Hallo,
folgendes Problem. Ich arbeite seit 2 Jahren bei einem großen Unternehmen. Der Arbeitsvertrag ist immer auf 1 Jahr befristet. Nun wurde meine Stelle gestrichen und es wurde mir ein Job auf 400,-€-Basis angeboten. Bis ich die Konditionen (also wöch.Arbeitszeit-, u. best. Tage) hatte, die ich wollte, gingen viele eMails zwischen AG und mir hin und her. Letztendlich habe ich mündlich zugesagt und mich vorab schon mit meinem neuen Vorgesetzten getroffen. Lt.Vertrag (der mir noch nicht vorliegt) soll dieser ab 1.9. geschlossen werden. Da das Unternehmen jedoch Betriebsurlaub hat, ist der tatsächliche Arbeitsantritt für mich der 13.9. Heute erhielt ich von einem anderen AG ein Angebot, das wesentlich lukrativer ist, und das ich annehmen will. Nun zu meiner Frage, da mich die mündliche Vereinbarung und der eMail-Verkehr über die Einzelheiten des Vertrages sicher binden, welche Frist habe ich um meinem bisherigen AG abzusagen und kann dieser mich evtl. verklagen?

FAQ:1129

Hallo,
folgendes Problem.

FAQ:1129 trotz Bestätigung nicht eingehalten.