Hallo,
es gibt keine bundeseinheitliche Regelung zum Hundeführerschein. In aller Regel orientieren sich entsprechende Vorgaben an den Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer. Der Begriff „Hundeführerschein“ unterliegt auch keiner einheitlichen Definition. Meist wird im Zusammenhang mit dem Halten von (problematischen) Hunden eher von einem Sachkundenachweis gesprochen.
Manche Bundesländer haben das nur für Listenhunde und gefährliche Hunde vorgeschrieben, andere haben die „20/40-Regel“, dort gilt die Verpflichtung für alle Hunde, die schwerer als 20 Kilo und/oder größer als 40 cm sind.
Leider bellt der Hund fast den ganzen Tag, weil er die meiste Zeit im Keller eingesperrt wird.
Wenn der Hund tierschutzwidrig gehalten wird, helfen eine Anzeige beim Ordnungsamt oder Veterinäramt weiter.
Jedenfalls hat der Hund immer wenn ich ihn mal sehe (und das ist äußerst selten) so eine Art Maulkorb um und ist an der Leine.
Spätestens dadurch dürfte das Problem „Sachkundenachweis“ in vielen Bundesländern vom Tisch sein. In den meisten Fällen dient dieser nämlich zur Befreiung von Maulkorb- und/oder Leinenpflicht. „Maulkorbähnlich“ ist aber auch ein Halti, ein Hundehalfter, das (ganz legitim) zum leichteren Führen von Hunden eingesetzt wird.
Wenn ein anderer Hund „in Sichtnähe ist“, wird der Hund „aufgeregt“ und will dahin und die Dame hat Mühe den Hund zu halten.
Das trifft nach meiner Einschätzung auf 60 Prozent aller Hundehalter zu
.
Was der Retriever mit den anderen Hunden machen will kann man nur vermuten.
Ich vermute, er will einfach nur Kontakt aufnehmen. Die entsprechenden Bemühungen können schon mal recht aufregend aussehen.
Dies hat sie wohl noch nicht getan und eine Hundmarke soll der Hund wohl auch nicht haben.
Die Versteuerung des Hundes (Hundemarke) hat nichts mit dem Sachkundenachweis zu tun.
Würde mich mal interessieren, ob es sowas wirklich gibt und ob man das machen muß, bzw. was dort gefordert wird
Das kannst du ergooglen.
und was halt passiert, wenn man das eben nicht macht.
Bei einem nicht nachweislich gefährlichen Hund oder einem Nicht-Listenhund vermutlich wenig bis gar nichts. Außer Leinen- und Maulkorbzwang wird da erst mal wenig los sein, schätze ich.
Schöne Grüße,
Jule