Gibt es einen 'Hundeführerschein'?

Hallo

Bei uns im Haus wohnt eine Frau, die hat sich jetzt einen Golden Retriever zugelegt. Sie braucht ihn, weil sie „Abends Angst im Dunkeln hat und der Hund Böse Menschen wegbellt“.
Leider bellt der Hund fast den ganzen Tag, weil er die meiste Zeit im Keller eingesperrt wird.

Jedenfalls hat der Hund immer wenn ich ihn mal sehe (und das ist äußerst selten) so eine Art Maulkorb um und ist an der Leine. Wenn ein anderer Hund „in Sichtnähe ist“, wird der Hund „aufgeregt“ und will dahin und die Dame hat Mühe den Hund zu halten. Was der Retriever mit den anderen Hunden machen will kann man nur vermuten.

Nun sagte jemand, das es ab einer Bestimmten Hundgröße sowas wie einen „Hundeführerschein“ gibt… Oder ein Verhaltenstest oder irgendwie sowas, den man verpflichtet ist zu absolvieren.
Dies hat sie wohl noch nicht getan und eine Hundmarke soll der Hund wohl auch nicht haben.

Würde mich mal interessieren, ob es sowas wirklich gibt und ob man das machen muß, bzw. was dort gefordert wird und was halt passiert, wenn man das eben nicht macht.

Danke für die Hinweise

Gruß
Andreas

Hallo,

es gibt keine bundeseinheitliche Regelung zum Hundeführerschein. In aller Regel orientieren sich entsprechende Vorgaben an den Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer. Der Begriff „Hundeführerschein“ unterliegt auch keiner einheitlichen Definition. Meist wird im Zusammenhang mit dem Halten von (problematischen) Hunden eher von einem Sachkundenachweis gesprochen.

Manche Bundesländer haben das nur für Listenhunde und gefährliche Hunde vorgeschrieben, andere haben die „20/40-Regel“, dort gilt die Verpflichtung für alle Hunde, die schwerer als 20 Kilo und/oder größer als 40 cm sind.

Leider bellt der Hund fast den ganzen Tag, weil er die meiste Zeit im Keller eingesperrt wird.

Wenn der Hund tierschutzwidrig gehalten wird, helfen eine Anzeige beim Ordnungsamt oder Veterinäramt weiter.

Jedenfalls hat der Hund immer wenn ich ihn mal sehe (und das ist äußerst selten) so eine Art Maulkorb um und ist an der Leine.

Spätestens dadurch dürfte das Problem „Sachkundenachweis“ in vielen Bundesländern vom Tisch sein. In den meisten Fällen dient dieser nämlich zur Befreiung von Maulkorb- und/oder Leinenpflicht. „Maulkorbähnlich“ ist aber auch ein Halti, ein Hundehalfter, das (ganz legitim) zum leichteren Führen von Hunden eingesetzt wird.

Wenn ein anderer Hund „in Sichtnähe ist“, wird der Hund „aufgeregt“ und will dahin und die Dame hat Mühe den Hund zu halten.

Das trifft nach meiner Einschätzung auf 60 Prozent aller Hundehalter zu :smile:.

Was der Retriever mit den anderen Hunden machen will kann man nur vermuten.

Ich vermute, er will einfach nur Kontakt aufnehmen. Die entsprechenden Bemühungen können schon mal recht aufregend aussehen.

Dies hat sie wohl noch nicht getan und eine Hundmarke soll der Hund wohl auch nicht haben.

Die Versteuerung des Hundes (Hundemarke) hat nichts mit dem Sachkundenachweis zu tun.

Würde mich mal interessieren, ob es sowas wirklich gibt und ob man das machen muß, bzw. was dort gefordert wird

Das kannst du ergooglen.

und was halt passiert, wenn man das eben nicht macht.

Bei einem nicht nachweislich gefährlichen Hund oder einem Nicht-Listenhund vermutlich wenig bis gar nichts. Außer Leinen- und Maulkorbzwang wird da erst mal wenig los sein, schätze ich.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo

Ja, wie das jetzt genau hieß wusste ich nicht.

Und das mit dem „Halti“ wird es sein. Das wurde mir gesagt, ich kam nur nicht mehr auf den Namen :smile:

Ja, der Hund hat es wirklich nicht einfach. Hockt immer im Keller, die Besitzerin geht dreimal mit dem Hund „kurz in den angrenzenden Wald“ (meistens nur einmal Beinchen Heben und dann wieder rein) und dann ab in den Keller…
Ich kann solche Menschen nicht verstehen, die „unbedingt einen Hund haben wollen“, aber dann keine Lust haben sich damit auch den ganzen Tag „zu beschäftigen“… Da sitzt sie in der Wohnung und guckt Fernsehen und sperrt den Hund in den Keller, damit sie Ruhe hat… Unglaublich sowas.
Aber wer schwärtzt schon seine Hausverwalterin an??

Gruß
Andreas

1 Like

Hallo,

Aber wer schwärtzt schon seine Hausverwalterin an??

Jeder, der auch nur annähernd über Liebe zum Tier verfügt. Ich hätte jedenfalls keinerlei Hemmungen, erst das Gespräch zu suchen und dann ggf. andere Schritte einzuleiten.

Gruß,
Doro

„Das Gespräch“ hat in den letzten 6 Monaten - seit sie den Hund hat - schon mehrfach mit mehreren Hausbewohnern geführt. Die Antwort sind stets die selben Ausreden: Sie wolle bald zum Hundetrainer, dann hat sie gerade keine Zeit, weil sie einen Schrank aufbauen muß (sie muß wahnsinnig viele Schränke haben…), dann hat sie es nicht geschafft, weil sie auf einen Monteur warten mußte, dann war das Auto kaputt, es lag Schnee usw.

Beim Tierheim teilte man mir mit „das man auch keine Lösung wüsste und das das Tierheim bereits überfüllt sei“ (was überhaupt nicht meine Frage war) und ob "wir uns im Haus nicht zusammentun könnten um mit dem Hund größere Spaziergänge zu machen.
Ist übrigens meine Lieblingsaussage… Andere kaufen sich nen Hund und andere sollen dafür sorgen… Klasse Sache das…

1 Like

Hallo,

wenn ich bemerken sollte, dass jemand einen Hund überwiegend im Keller unterbringt, dann werde ich mich sicherlich an entsprechende zuständige Stellen wenden.

Ob das Tierheim da der richtige Ansprechpartner ist, weiß ich nicht. Auch weiß ich nicht, was der Besuch einer Hundeschule mit der Unterbringung des Hundes im Haus zu tun hat, muss der nicht mehr in den Keller, wenn er in der Hundeschule war?

Mir ging es auch darum, dass du geschrieben hast, anschwärzen ginge nicht, weil es ja die Hausverwalterin ist. Und genau dafür hab ich kein Verständnis, sowas wäre mir egal, wenn ein Tier leidet.

Gruß,
Doro

Das mit der Hundeschule wäre vielleicht mal interessant für den Hund, weil der absolut nicht hört, bzw. die Besitzerin den Hund nicht führen kann. Meine Schwester hat ebenfalls einen Golden Retriver und der hört aufs Wort und springt auch nicht irgendwelche (fremden) Menschen an (was der hiesige Hund durchaus tut).

An das Tierheim habe ich mich halt gewendet, weil ich sonst nicht wusste an wem man sich da wendet. ich wollte halt diesbezüglich eine Auskunft und habe nicht gefragt, ob sie den Hund wohl aufnehmen könnten :wink:

Die „Unverständnis bezüglich der Anschwärung der Hausverwalterin“ liegt einfach an der Unbeteiligkeit :wink:
Denn die meisten im Haus haben ebenfalls einen Hund und wenn wir „ihren nun wegnehmen lassen“, kann es durchaus sein, das sie die im Mietvertrag stehende Klausel „Im Haus sind keinerlei Hund erlaubt“ dann auch entsprechend durchgreifen wird oder zumindestens in den Freiheiten (Hunde anleinen, Hunde dürfen ihr Geschäfft nicht auf dem (Grün)gelände verrichten usw) einschränkt.
Und das man jemanden „nicht einfach so den Hund wegnimmt“ ist doch auch irgendwo verständlich. Denn wird es den Hund besser gehen, wenn er wieder irgendwo ins Tierheim kommt?

Hallo,

Und das man jemanden „nicht einfach so den Hund wegnimmt“ ist
doch auch irgendwo verständlich. Denn wird es den Hund besser
gehen, wenn er wieder irgendwo ins Tierheim kommt?

Jedes Tierheim wird besser sein, als im Keller eingeschlossen.

Gruß
BelRia

Hallo,

Jedes Tierheim wird besser sein, als :im Keller eingeschlossen.

Zudem hat er dann ggf. die Chance auf ein neues, besseres Zuhause.

Gruß,
Doro