Hallo,
nur der Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag für den Großhandel in NRW ist allgemeinverbindlich. Dort stehen aber keine Vergütungen.
Nur wenn der Betrieb auf andere Weise tarifgebunden ist, also
Arbeitgeber tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband oder ein Haustarifvertrag existiert und der Mitarbeiter in der Gewerkschaft Mitglied ist
oder
der Tarifvertrag im Arbeitsvertrag einbezogen wurde, gilt ein Tarif.
Gilt kein Tarif, dann muss der Tariflohn schon massiv (um mehr als 1/3) unterschritten werden, damit die Tarifvergütung maßgeblich wird (sog. Lohnwucher).
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…
Daraus folgt z.B. für NRW, dass ein Lohn von bis zu 1.470 Euro brutto monatlich noch kein Lohnwucher wäre, wenn man sich das Tarifregister NRW ansieht (http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/g…).
Lagerfacharbeiter/-in
Arbeiten, die in der Regel nach einer Anlernzeit mit anschließender mehrjähriger praktischer Tätigkeit ausgeführt werden oder Arbeiten, die entsprechende Prüfungen oder Kenntnisse voraussetzen; mit umfassenden Material- und Warenkenntnissen
38,5h / Woche
2.206,00€ / Monat
Näheres zu Lohngruppen etc. hier: http://www.tarifregister.nrw.de/material/gross_ausse…
VG
EK