Guten Tag!
Ich habe folgendes Problem.Ich bin seit 26.7.2012 geschieden.Mein geschiedener Mann ist erwerbstätig und ich beziehe Arbeitslosengeld II(Hartz IV).Ich habe mich mit meinem Mann gütlich geeinigt und bekomme von ihm Unterhalt ohne das ich darüber irgendwo Angaben mache.In unserem Trennungsjahr haben wir es genauso gehalten,haben aber bei Nachfrage von der Arge hin und wieder Rechnungen abgegeben,in Form von Sachleistungen.Damit hat sich das Amt auch zufrieden gegeben.In der Trennungsphase hat mein Mann fälschlicher Weise von seinem Arbeitgeber immernoch die gleiche Lohnsteuerklasse bezogen und demnach immer noch höheres Gehalt bekommen.Nach Feststellung dieser Tatsache wurde der Überschuss von meinem Mann auch wieder monatlich von seinem tatsächlichen Gehalt abbezahlt.Ich bekam in diesem Zeitraum dann natürlich auch weniger Unterhalt von ihm zugesteckt,was für mich in Ordnung war.
Nun bekommt mein Mann Post von meiner Arge,er solle nach § 1613 BGB für den Zeitraum vom 01.06.2012 - 01.08.2012 eine Summe von 1044,-Euro nachzahlen…
Wie kommt das zu Stande.Gibt es einen bestimmten Satz,die mein Mann Unterhalt zahlen muss?Ich verstehe absolut nicht,wie die Arge zu dieser Summe und warum überhaupt dazu kommt.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine Antwort.
Mit freundlichem Gruß
A.Schmidt
hallo,
es kommt irgendwann immer alles raus. Der AG wird dem Finanzamt schon bescheid gegeben haben, was jetzt los ist, wie die Summer zusammen kommt, kann ich nicht sagen…
lisa
Ihr Ex Mann ist Ihnen gegenüber zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, da Sie nicht arbeiten.
Nach der Scheidung bekommt man nur noch Unterhalt, wenn man gemeinsame Kinder unter 3 Jahren hat.
Der Zeitraum steht auch noch in der Ehezeit, da ist er gesetzlich gezwungen Unterhalt zu zahlen. Der Satz rechnet sich nach seinem Verdienst zusammen. Was da ausgemacht wurde ist völlig egal, man kann nicht das Amt bezahlen lassen, wenn Ihr Ehemann bezahlen muss.
Auch nach der Scheidung wird er immer wieder aufkommen müssen, denn der Staat sagt, dass jeder selber für seinen Unterhalt sorgen kann. Geht das nicht, dann zahlt der Ex Partner.
Warum beziehen Sie Harz 4, aus Krankheitsgründen?
Gruss
es kommt drauf an was dein mann verdient,er hat einen selbsbehalt von 1050 euro+benzinkosten zur arbeit(geschätzt 100 euro)+altersvorsorge(geschätzt 100 euro)gesamt 1250 euro,den rest müsste er an dich zahlen da du bedürftig bist,aber nur ein jahr nach der trennung.kenne aber auch die ganzen restlichen fakten nicht,kannst bei der arge nachfragen,aber die holen sich jeden penny.
mfg
Hallo,
hier hilft nur „reinen Tisch machen“ und zwar BEIDE. Selbstanzeige. Die Tricksereien kommen eh raus und dann wird alles schlimmer.
Gruß
Hallo
rein formell steht dir ein gewisser Unterhaltssatz (Ehegattenunterhalt) zu. Dieser errechnet sich aufgrund des Einkommens deines Mannes. Die Arge holt sich quasi einen Anteil von ihm, den Rest zahlt die Arge.
Die Summer ergibt sich also zu 522€ pro Monat. Ob das stimmt kann man nur mit konkreten Zahlen berechnen.
Das mal als erste Einschätzung.
Gruss