Gibt es einen Unterschied zwischen Renovieren und

Hallo Community,

Person X hat vor einem halben Jahr eine Wohnung angemietet und durfte den ersten Monat mietfrei (kalt) Wohnen. Im Gegenzug hat sich diese zu Malerarbeiten verpflichtet.

Diese Person fragt sich nun, ob Malerarbeiten nur das reine weisen der Wände umfasst (würde ich denken) oder auch das Streichen von Türen, Heizung, Fenster.

Und müsste diese auch ggf. auch neu Tapezieren, Löcher stopfen etc oder wäre das schon Renovierungsarbeit ? Falls ja, stünde der gewährten Mietfreiheit eine der Person stark benachteiligende Regelung gegenüber, da alleine die Materialien mehr kosten, als durch die erlassene Kaltmiete erspart wurde.

Im Übrigen war die Mängelliste bei der Wohnungsabnahme sehr lang, diese muss genannte Person nicht selbst beheben, richtig ?

Ist Renovierungsarbeiten das selbe wie Malerarbeiten?

Ich bedanke mich stellvertretend für Person X :wink:

Hallo,

es gibt einen Unterschied zwischen Reparatur wegen Mängeln und Schönheitsreparaturen. Die Schönheitsreparaturen kann der VM dem Mieter per Mietvertrag übertragen.

Schönheitsreparaturen sind Instandsetzungsarbeiten zur Beseitigung von Abnutzungserscheinungen, die durch normales Wohnen hervorgerufen werden. Zu den Schönheitsreparaturen zählen diejenigen Arbeiten, die nach üblichem Sprachgebrauch unter diesen Begriff fallen. Danach umfassen Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Streichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Auch die vor dem Anstreichen erforderlichen Untergrundbehandlung - also z.B. Dübellöcher verschließen und Grundieren - fallen unter Schöheitsreparaturen. Generell sind Malerarbeiten so vorzunehmen, dass sie bei vertragsmäßigem Gebrauch der Mietsache bis zum nächsten regulären Turnus halten, Anstriche also z.B. nicht rissig werden.

Abschleifen, Grundieren und Lasieren der Holzpaneele von Decken- und Wandvertäfelungen sind keine Schönheitsreparaturen, solche Arbeiten gehen weit über das hinaus, was mit einem Streichen von Tapeten und Wänden verbunden wäre.

Man sollte sich also eine Wohnung genauestens ansehen, bevor man der geschilderten Vereinbarung zustimmt. Denn tatsächlich könnte die Durchführung der Arbeiten teurer werden, als die gesparte Miete ausmacht.

Wobei Mängel - also zu reparierende Dinge in der Wohnung - natürlich nicht unter die Schönheitsreparaturen fallen. Ist ein Fenster also undicht, oder der Heizkörper defekt, dann muss sich darum der VM kümmern.

Gruß
Nita