Hallo,
bin neu hier und hoffe, dass ich den Artikel so verfasse, wie es vorgesehen ist.
In meinem nähreren Umfeld gibt es folgenden Fall:
Seit 11 Jahren arbeitet ein Paar in einem direkten Vorgesetztenverhältnis. Er: Teamleiter, Sie: Sachbearbeiterin bei einer Krankenversicherung. Dies Tatsache sorgte zwar zu Beginn für etwas Unruhe, ist dann aber innerhalb von 11 Jahren für alle normal geworden. Niemals mehr hat der Arbeitgeber seitdem versucht, dieses Paar zu trennen. Allerdings verhielten sie sich meines Wissen nach auch immer korrekt und fielen lediglich durch überdurchschnittliches Engagemant für die Firma auf. Seit ca 9 Jahren leben sie nun zusammen. Durch die eingereichten Steuerkarten war auch dies bei dem Arbeitgeber bekannt. Zwischenzeitlich haben die beiden sich sogar ein Haus gekauft. Auch dies bekannt in der Organisationseinheit! Erwähnen sollte man vielleicht auch noch, dass alle disziplinarischen Aktionen bei einem Vergehen sowieso von dem Leiter der Organisationseinheit und nicht vom Teamleiter durchzuführen wären.
Nochmals zu betonen: Beide fachlich überdurchschnittlich gut und alles klappt bestens.
Nun wollen beide heiraten. Beim Leiter der Organisationseinheit wurde sich hierzu das o.k. geholt. Alles wurde organisiert und es wurde sich sogar zu Gunsten der Firma darauf geeinigt, dass die Frau Ihren Geburtsnamen behält, damit keinerlei unnötige Probleme durch die Namengleichheit heraufbeschworen werden. Auch wenn die Frau eigentlich gerne den Namen des Mannes angenommen hätte!
Nun bekommt die nächsthöhere Dienststelle dies mit. Obwohl auch dort bei der hierfür zuständigen Person der Sachvehalt seit Jahren bekannt war. Nun will diese Person dieses Paar, dass sich seit 11 Jaren proffesionell verhält und beide ihr Arbeit sehr lieben, eine Versetzung vornehmen. Dabei ist nochmals zu betonen, dass der Arbeitgeber keinerlei Veränderung durch die Tatsache einer Heiratsurkunde zu befürchten hat. Gibt es hier keinen sogenannten Vertrauensschutz? Zunmal auch bei einer internen Versetzung mehrere Mitarbeiter mitbetroffen wären und das ganze nur unnötige Unruhe heraufbeschwört. Warum kann ein Arbeitgeber 11 Jahre lang still halten und darf jetzt diese Probleme machen??? Zumal zuvor bei der eigentlich zuständigen Person das o.k. eingeholt wurde? Darauf haben sich die beiden dann auch verlassen. Der Hinweis an die nächsthöhere Einheit erfolgte nur der Form halber.
Sofern sich jemand hierzu eine wenig auskennt, wäre ein Hinweis super.
Liebe Grüsse
Gabi
Hallo
Wie soll diese Versetzung aussehen?
Wäre eine Versetzung arbeits- tarifvertraglich gedeckt?
Gibt es einen BR?
Gruß,
LeoLo
Hallo Gabriele!
Es gibt keine Erbhöfe, die nach bestimmter Zeit sichern, immer mit den gleichen Kollegen zu arbeiten. Daran ändert sich auch bei Paaren nichts - egal ob verheiratet oder nicht. Eher anders herum wird ein Schuh daraus. Selbst wenn es viele Jahre keinen Grund zur Beanstandung gab, kann es gute Gründe geben, Paare gezielt bei der Arbeit zu trennen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Wenn so etwas erst nach einem Jahrzehnt hochkocht, können die Betroffenen daraus keine Ansprüche herleiten.
Gruß
Wolfgang
Hallo und lieben Dank für die Antwort.
Die Versetzung würde meines Wissens nach innerhalb der Organisationseinheit vorgenommen. Dennoch in einem Bereich, in dem sich die Mitarbeiterin völlig neu einarbeiten müsste. Zudem entsprechen die zur Auswahl stehenden Bereiche auch nicht ihren Neigungen. Inwieweit man darauf in einem modernen Unternehmen Rücksicht nimmt oder Rücksicht nehmen sollte, weiss ich nicht. Mir wäre als Arbeitgeber allerdings die psychische Verfassung meiner Mitarbeiter mehr als wichtig.Aber das nur am Rande. Zudem ist sie im Bereich der Azubi-Ausbildung fest eingebunden.
Da sie zuvor 11 Jahr in einem anderen Bereich gearbeitet und sich dort ein umfangreiches Wissen erworben hat, ist das natürlich auch betriebswirtschaftlich gesehen nicht besonders sinnvoll. Es müssten bei einer Versetzung mindestens zwei weitere Kollegen involviert werden. Es gäbe also somit unnötige Verschiebungen.
Liebe Grüße,
Gabi
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Hallo Wolfgang,
auch Dir lieben Dank für die schnelle Antwort.
Allerdings geht es der Mitarbeiterin nicht darum, das Recht zur Zusammenarbeit mit einem bestimmten Kollegen zu erwirken. Es geht ja nur darum, dass aufgrund der ganzen Vorgeschichte die Betroffenen sich nun vor dem Problem sehen, dass einer der beiden seine ihm liebgewonnen Arbeit aufgeben soll. Sofern ein anderer Vorgesetzter installiert würde, wäre doch alles o.k. Allerdings ist derzeit ein zweiter Teamleiter in der Gruppe nicht vorgesehen. Sonst wäre ja alles prima!
Aber nach 11 Jahren bei gleichen Arbeitsbedingungen plötzlich die Trennung aus diesen Gründen aus dem Fachgebiet vorzunehmen, ist schon echt krass. Natürlich unter Berücksichtigung der Gesamtumstände. Alles läuft bestens, die Akzeptanz ist da und es gab keinerlei Probleme.
Zumal sich die Beiden auf die Aussage des Vorgesetzten verlassen haben, das alles beim alten bleibt. Sonst wäre die Heirat zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Und zwar dann, wenn sowieso eine Veränderung im Berufsleben eingetreten wäre. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass bei der schnelllebigen Zeit alles auf Dauer so bleibt, wie es ist. Aber das wäre dann o.k. Dann wäre das ja mit einer Umstrukturierung verbunden und würde auf jeden Fall Sinn machen.
Der Vertrauensschutz, den ich ansprach, betraf vor allen Dingen auch die Aussage des Organisationsleiters, dass sich durch eine Heirat nichts ändern würde.
Liebe Grüsse,
Gabi
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Hallo nochmals… habe vegessen, vollständig auf die Frage einzugehen.
Einen BR gibt es und Gehaltseinbußen sind nicht zu befürchten. Allerdings weiss man nicht, wie sich zum Beispiel im Beitragsbereich der Krankenkassen zukünftig auf politischer Ebene eine Änderung ergibt. Da ist ja z.B. vorgesehen, große Teile aus diesem Bereich an die Finanzämter abzugeben. Dies bedeutet, dass dann für die hier eingesetzten Mitarbeiter der Job gefährdet ist.
Alles noch sehr schwammige Aussagen…aber da muss man echt mal abwarten, was hier passiert.
Lg
Gabi
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