Hallo;
Gibt es " Einfache Bebauungspläne der Innenentwicklung", (die sich nach § 13a bzw. §13 BauGB richten)?
Suche auf Google (mit o.s. Anführungszeichen) liefert gerade mal 7 Einträge - dies lässt den Beitragsersteller* (Praktikant) zweifeln. Der Vorgesetzte will zwei B-Pläne so bezeichnen (Expliziter Titel!!!).
Der Beitragsteller* hat den Chef auf die evtl. ungenaue / schwammige Bezeichnung hingewiesen, ist aber noch in der Probezeit und will es nicht übertreiben.
Ausgangssituation:
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Beide Areale liegen im Innenbereich; für beide Bereiche liegen derzeit Bebauungspläne vor ; allerdings datiert mit Anfang der 1970er; ihre Rechtskraft wird angezweifelt und eine Anfechtung würde sehr wahrscheinlich Erfolg haben.
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Für Beide Bereiche muss der FNP geändert / weiterentwickelt werden.
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Beide Areale haben eine kleinere Grundfläche als 20.000 qm.
Beide (jetzt in der Planung befindlichen) vorgesehenen Pläne enthalten Art, Maß, Grundflächen ABER keine öffentlichen Verkehrsflächen. Dies spricht nach Meinung des Beitragerstellers* lediglich für die Bezeichnung „Einfacher Bebauungsplan“.
Versteht der Beitragsersteller* das richtig; Die Formulierung „…der Innenentwicklung“ ist hinfällig - eine Aussage wird lediglich über die Formulierung „Einfacher Bebauungsplan“ getroffen.
Um sich abzusichern, würde der Beitragsersteller* gerne Bebauungspläne sehen, die sich nach 13 / 13a richten und Rechtskraft erreicht haben (oder rechtliche Nachweise - vllt. mehr als 7 netzweit?!!) . Die Suche nach o.g. Formulierung liefert wie erwähnt nahezu keine Einträge.
Kommentare wie „lies doch einfach das BauGB“ sind zu erwarten, aber unerwünscht. Im BauGB wird der Begriff „Einfacher Bebauungsplan“ nur ein einziges Mal erwähnt - in §30 (2) - und es werden faktisch kaum konkrete Aussagen zur Eigenart getroffen:
_"§ 30 (3) BauGB: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt (einfacher Bebauungsplan), richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 oder § 35."
(Dem Beitragsersteller ist bewusst, dass der Artikel besagt, dass, wenn EINE der Festsetzungen fehlt, der Plan „einfach“ heißt - er ist nicht dumm
)_
Ic… äh der Beitragsersteller* dankt euch im Voraus für eure Anregungen,
Gruß,
P.
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* = Man darf nicht die erste / zweite Person Singular verwenden!!! Hahahah wtf… Ist ja nicht so, als würde DER BEITRAGSERSTELLER versuchen, sich á la Hoeneß aus nem Steuerhinterziehungs-Verfahren zu stehlen
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JA; DEM BEITRAGSERSTELLER ist die rechtliche Tragweite, die sich aus solchen Einträgen für evtl. Strafverfahren ergeben kann, bewusst - der Beitragsersteller findet’s trotzdem …etwas zum Lachen.