Hi,
Oder wie ist es mit Ausbildungsangeboten - dürfen die für nur männliche oder nur weibliche Azubis formuliert sein?
Danke schommal
Hi,
Oder wie ist es mit Ausbildungsangeboten - dürfen die für nur männliche oder nur weibliche Azubis formuliert sein?
Danke schommal
Hallo,
ja, es gibt eingeschlechtliche Stellenbeschreibungen.
Z.B. wird ein weibliches Model für Damenunterwäsche oder ein männliches Model für Herrenunterwäsche gesucht. Oder eine Table-Dancerin oder ein Mann für einen Lady-Escort…
Anerkannte Ausbildungsberufe sind diese Stellenangebote jedoch nicht.
Angebote für Ausbildungsberufe richten sich IMMER an an Frauen UND an Männer.
Warum zweifelst Du?
Grüße
Maralena
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Normale Lehrberufe werden heute nicht mehr nach Geschlecht unterschieden. Alleine schon wegen der möglichen Klagen nach dem AGG-Gesetz. Es gibt aber Bezeichnungen, die sind nunmal „männlich“ und da sparen sich die Firmen die „Verweiblichung“. Maurer(in) oder Zimmerma(ä)nn(in) (eine Zimmerfrau gibt es im Hotel u.a.) hört sich auch blöd an. Selbst mir fällt manchmal sprachlich schwer den Kaufmann zur Kauffrau umzudeutschen, obwohl ich bislang nur weibliche Lehrlinge in diesem Berufbereich ausbilde und ausgebildet habe.
Ergänzend dazu ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG - 28.5.2009):
Ein männl. Sozialpädagoge hat sich um eine Stelle in einem Mädcheninternat beworben. Das Gericht hat ihm nicht geholfen, weil zum Aufgabenbereich auch der Nachtdienst gehört. Das Gericht war m.E. zu Recht der Auffassung, daß dort Männer nichts verloren haben.
Gruß Klaus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
keine Zweifel nur unbegründetes Intresse^^