wenn jemand monatlich 200 euro dazu verdient und auch gemeldet ist, kann es sein das dieser geringfügige betrag nicht zur anrechnung kommt bei der zbfs (elterngeldstelle)
wenn jemand monatlich 200 euro dazu verdient und auch gemeldet ist, kann es sein das dieser geringfügige betrag nicht zur anrechnung kommt bei der zbfs (elterngeldstelle)