Hallo Forum,
mal angenommen:
Bei einem ca. 35jähriger Mann, der seit Jaaahren arbeitslos ist und nun Schulden angehäuft hat (Miete, Energieversorger, Telefon usw. ….) stehen bald die Gläubiger vor der Tür.
Jeder in der Familie bewohnt eine eigene Wohnung in verschiedenen Städten.
Kann die Mutter (evtl. Rentnerin) oder andere Familienmitglieder (Bruder) belangt werden, zu irgendwelchen Zahlungen.
Wie das so ist, viele Personen erzählen, dass die engste Verwandtschaft für diese Schulden aufzukommen hat.
Es wäre sehr nett, wenn Jemand antworten würde.
Kann die Mutter (evtl. Rentnerin) oder andere Familienmitglieder
(Bruder) belangt werden, zu irgendwelchen Zahlungen.
Natürlich nicht, es sei denn, sie hätten eine Bürgschaft unterschrieben.
Eltern haften für Ihre Kinder
Hallo!
An jeder Baustelle steht auch „Eltern haften für Ihre Kinder“. Korrekt wäre, „Eltern haften unter Umständen, wenn Ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann“ - Aber das klingt halt nicht halb so abschreckend! Kein Wunder, das die Leute so etwas glauben.
Weiß eigentlich jemand woher die Verbreitung solchen Quatsches rührt? Gibt es da historische Gründe - könnte mit vorstellen, daß es irgendwann im Mittelalter oder Steinzeit solche Regelungen gab.
Gruß Conrad
An jeder Baustelle steht auch „Eltern haften für Ihre Kinder“.
Korrekt wäre, „Eltern haften unter Umständen, wenn Ihnen eine
Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann“
… und zwar keineswegs für ihre Kinder, sondern für eigenes Verschulden.
Das nur so am Rande und zur Ergänzung.
Levay