Gibt es Fristen für Nachbesserung?

Hallo!

Ich habe eine einfache Frage:
Kunde A kauft ein gebrauchtes KFZ von Händler B.
Innerhalb der Gewährleistungsfrist stellt Kunde A fest, daß das KFZ einen schweren verdeckten Mangel hat. Er meldet dies dem Händler B und führt ihm das KFZ vor. Dieser erkennt den Mangel an und bietet Nachbesserung an, aber keinen Termin für einen entsprechenden Werkstattermin.
Hier nun meine Frage: Gibt es eine Frist, binnen derer die Nachbesserung durch Händler B erfolgen muß? Und: Kann nach Verstreichen dieser Frist ohne Nachbesserung eine Rückabwicklung (Wandlung) von Kunde A erzwungen werden?

Mit bestem Dank für die Hilfe
Andaron

Dem Händler sollte eine Frist, bis zu welcher die Nachbesserung erfolgen muss, gesetzt werden.

Nach verstreichen dieser Frist, oder wenn der Händler ernsthaft die Nachbesserung verweigert, kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. (Z.b. in der Höhe welche eine Reparatur in einer anderen Werkstatt kosten würde.)

Beides sind Gestaltungsrechte und werden durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner ausgeübt.